Zeitweise Ferienvermietung von Zweitwohnungen erlaubt

Berlin, 11.08.2016. Gute Nachrichten für Vermieter von Zweitwohnungen: Das Berliner Verwaltungsgericht hat am 09. August 2016 entschieden, dass Besitzer von Zweitwohnungen in Berlin ihre Unterkünfte während der Abwesenheit tage- und wochenweise an Touristen vermieten dürfen. Die Bezirksämter dürfen eine Ausnahmegenehmigung nicht verweigern. Maßgeblich für die Urteilsentscheidung sind die schutzwürdigen privaten Interessen der Eigentümer. Der Deutsche Ferienhausverband e. V. bewertet das Gerichtsurteil als positives Signal in der Debatte um die Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin. 

In der Urteilsbegründung heißt es, dass kein Missbrauch von Wohnraum vorliege, wenn für die Zeit der Abwesenheit des Eigentümers eine Zweitwohnung an Feriengäste vermietet wird. Ob eine Wohnung leer stünde oder zeitweise vermietet würde, habe keinerlei Auswirkungen auf den Berliner Wohnungsmarkt.

Der Deutsche Ferienhausverband begrüßt die Entscheidung des Berliner Gerichts. „Alles andere als eine Ausnahmeregelung bei Zweitwohnungen wäre nicht nachvollziehbar gewesen“, sagt Göran Holst, Vorstand des DFV. „Wohnungen, die überwiegend selbst genutzt und nur zeitweise als Ferienwohnungen vermietet werden, beheben weder den Wohnungsmangel, noch verschärfen sie ihn. Es gibt zudem unzählige Ferienwohnungen, die sich aufgrund ihrer Eigenschaften nicht als Dauerwohnraum eignen. Der Berliner Senat macht Ferienwohnungen ursächlich für den Wohnungsmangel in Berlin verantwortlich. Und das angesichts dessen, dass Ferienwohnungen weniger als ein Prozent des Wohnungsbestands in Berlin ausmachen. Dass man in den Bezirken nun selbst die kurzzeitige Vermietung von Zweitwohnungen mit Verweis auf das Zweckentfremdungsgesetz untersagen wollte, zeigt anschaulich, welches Klima in der Stadt geschürt wird. Denn die Vermietung von Zweitwohnungen an Touristen stellt schon laut Gesetz keine Zweckentfremdung dar.“

Seit dem 01. Mai 2016 gilt das Wohnraumzweckentfremdungsverbot in Berlin. Demnach dürfen keine Wohnungen als Ferienwohnungen mehr angeboten werden. Die ersten gewerblichen Vermieter mussten ihre wirtschaftliche Existenz bereits aufgegeben und stehen vor dem wirtschaftlichen Aus. Der Deutsche Ferienhausverband sieht im Berliner Zweckentfremdungsverbot einen massiven Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger.

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Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.

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