Deutscher Ferienhausverband gehört als größte Branchenvertretung des Ferienhaussegments zu den 165 Unterzeichnern

Berlin/EU-Kommission Brüssel, 12.11.2020. Insgesamt 165 internationale Online-Dienstleister, Unternehmen und Verbände haben sich am heutigen Donnerstag in einem offenen Brief an EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gewandt. Darunter auch der Deutsche Ferienhausverband und weitere Online-Anbieter der Ferienhausbranche. Der Vorwurf: Google nutzt als führende Internet-Suchmaschine die eigene Marktmacht aus und begünstigt sich selbst durch eine bevorzugte Darstellung und Platzierung in den Suchergebnissen. Bereits im Februar hatten sich führende Tourismusakteure zusammengeschlossen und eine Untersuchung durch die EU-Kommission gefordert.

Zu den Unterzeichnern zählen Ferienhausunternehmen unterschiedlichster Größen – von der lokalen Vermietungsagentur bis zum weltweit agierenden Online-Portal. Kerngeschäft der Online-Portale und Dienstleister im Ferienwohnungsmarkt ist es, Verbrauchern ein passgenaues, individuelles Angebot aufgrund ihrer persönlichen Vorlieben bereitzustellen und es ihnen zu ermöglichen, Angebote effizienter vergleichen zu können.

„Während die einzelnen Anbieter im fairen Wettbewerb zueinanderstehen und bestrebt sind, Kunden das bestmögliche Nutzererlebnis zu bieten, gibt es mit Google einen Marktteilnehmer, der mit Macht auf den Markt für Ferienwohnungen drängt und dabei mit unfairen Mitteln kämpft“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin beim Deutschen Ferienhausverband. „Für viele Verbraucher ist die Google-Suche die erste Anlaufstelle, um das Internet nach gewünschten Ergebnissen zu durchsuchen. Google nutzt das aus, um eine eigene spezialisierte Internetsuche für Ferienwohnungen bevorzugt darzustellen.“

Der Vacation Rental Finder, eine sogenannte OneBox, ist nicht nur prominent in den Suchergebnissen platziert. Er ist zudem so gestaltet, dass er sofort ins Auge fällt und die Nutzer von den deutlich weniger attraktiv dargestellten Suchergebnissen der Wettbewerber ablenkt. „Wir haben es mit einem übermächtigen Konkurrenten zu tun, der seine unangreifbare Dominanz ausnutzt, um einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen und schnell Marktanteile zu gewinnen“, sagt Schwefel.

Befürchtet wird, dass der Markt für Ferienwohnungen unwiderruflich zugunsten Google kippt, sollte dem Treiben nicht umgehend ein Riegel vorgeschoben werden. „Kein konkurrierender Online-Anbieter hat die Möglichkeit, gleichwertige Boxen auf den Suchergebnisseiten von Google anzeigen zu lassen, selbst wenn er relevantere Ergebnisse liefern könnte“, kritisiert Schwefel. Durch die OneBoxes hält Google Nutzer künstlich in seinem eigenen Dienst fest und verhindert, dass diese auch noch andere Plattformen aufsuchen, die eventuell ein passenderes Ergebnis für den Kunden bieten. Dabei hat Google gewisse Funktionen der Benutzeroberfläche und Suchdienste innerhalb der Sucherergebnisseiten immer weiter optimiert. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass immer mehr Reichweite von der organischen Suche abgezogen wird.

„Spezialisierte Anbieter haben kaum noch eine Chance, wahrgenommen zu werden. Diese werden zukünftig darauf angewiesen sein, dass Google sie in seiner OneBox berücksichtigt. Besonders betroffen sind dabei kleine und mittelgroße Anbieter“, erklärt Schwefel. Google bezieht diese bislang nicht in die Suchergebnisse ein. Daher erhalten sie nicht nur weniger Klicks und Buchungen aus der organischen Google-Suche, sondern können auch keinen Traffic über die OneBox generieren.

Der Deutsche Ferienhausverband begrüßt explizit, dass die EU im Digital Services Act sowie in einer Gesetzesinitiative zur Regulierung von marktbeherrschenden Online-Unternehmen dieses Problem angehen will. „Allerdings ist schnelles Handeln gefragt“, sagt Schwefel. „Die Corona-Krise hat die Tourismusbranche bereits schwer getroffen. In dieser unsicheren Situation wiegen die Regelverstöße Googles umso schwerer. Wir können nicht warten, bis die Direktive in Kraft tritt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich solche Verwerfungen selbst mit größten Anstrengungen nicht wiedergutmachen lassen. Wir fordern daher, dass sich die EU-Kommission auf ihre Entscheidung vom Juni 2017 zurückbesinnt.“

Damals wurde Google mit einer Strafe von 2,42 Milliarden Euro belegt, da es mit seiner Preis-Suchmaschine (Google Shopping) gegen das Kartellrecht verstieß. Bis heute habe diese Entscheidung jedoch nicht dazu geführt, dass Google sein Verhalten überdacht noch dazu seine Aktivitäten eingestellt hätte. Ganz im Gegenteil: Google strebt danach, weitere Märkte für sich einzunehmen. „Wir fordern deshalb, dass sich die EU-Kommission Google gegenüber konsequent zeigt und alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Begünstigung und Bereitstellung anderer Google-Dienste innerhalb der allgemeinen Suchergebnisseiten zu unterbinden.“

Insgesamt 135 internationale Unternehmen und 30 Verbände aus ganz Europa haben den offenen Brief unterzeichnet und damit ihre Unterstützung signalisiert.

Google-Brief in englischer Original-Fassung

Google-Brief in deutscher Übersetzung