Nach Verabschiedung des KVDG (Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz): Deutscher Ferienhausverband begrüßt Übergangsfrist bis 30. Juni 2026 für technische Umsetzung

Berlin, 18.05.2026. Mit dem KVDG (Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz) hat die Bundesregierung die rechtssichere Grundlage im Rahmen der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung für den Datenaustausch auf Bundesebene geschaffen. Gleichzeitig hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den Plattformen und touristischen Organisationen eine Übergangsfrist für die technische Umsetzung eingeräumt: Die Testphase für die Implementierung der zentralen Datenschnittstelle wird bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Ursprünglicher Stichtag war der 20. Mai 2026. Der Deutsche Ferienhausverband hat sich für eine Fristverlängerung eingesetzt und sieht darin ein wichtiges Signal für die Branche.

„Durch erhebliche Verzögerungen sowohl im parlamentarischen Verfahren als auch bei der Entwicklung eines EU-Prototyps für die zentrale Datenschnittstelle sind die Plattformen und touristischen Organisationen ins Hintertreffen geraten“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands. „Wir haben uns daher in den letzten Wochen und Monaten vehement für eine Übergangsfrist eingesetzt. Mit Erfolg. Die Unternehmen erhalten nun die dringend benötigte Zeit, um die technischen Anforderungen der EU-Verordnung zuverlässig umzusetzen.“

Die finale Testphase konnte erst Ende April starten, obwohl sie ursprünglich bereits für Januar vorgesehen war. Einige Details zum Prototypen sind immer noch nicht geklärt. Dies soll aber bis zum 20. Mai 2026 der Fall sein. Durch die Verzögerungen verkürzte sich die Vorlaufzeit für Organisationen und Plattformen, um die Schnittstellen zur Bundesnetzagentur zu programmieren und zu testen.

„Ein Portal benötigt je nach Unternehmensgröße und verfügbaren IT-Ressourcen mehrere Wochen bis Monate für die technische Umsetzung“, erklärt Schwefel. „Die Fristverlängerung trägt dieser Realität Rechnung und hilft dabei, unnötige Fehler und zusätzliche Belastungen zu vermeiden.“

Die erste verpflichtende Datenmeldung an die Bundesnetzagentur soll für die Monate Juli und August erfolgen und damit erst Anfang September statt bereits im Juni. Eine EU-weite Übergangsfrist konnte bislang nicht erreicht werden. Der Deutsche Ferienhausverband begrüßt daher ausdrücklich, dass Deutschland auf nationaler Ebene eine pragmatische Lösung gefunden hat.

Zum Hintergrund:
Die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung soll europaweit für mehr Transparenz sorgen und eine belastbare Datengrundlage für politische Entscheidungen schaffen. Plattformen werden künftig verpflichtet, Buchungs- und Belegungsdaten über eine zentrale Datenschnittstelle an die zuständigen Stellen zu übermitteln.

Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.
Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist mit knapp 90 Mitgliedern Deutschlands größter Branchenverband im Segment der Kurzzeitvermietung. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Der Deutsche Ferienhausverband engagiert sich im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt, im Deutschen Tourismusverband sowie im europäischen Dachverband EHHA (European Holiday Home Association). Info: www.deutscher-ferienhausverband.de