Nachdem steigende Inzidenzen und fast flächendeckende Bundesnotbremse die Aussicht auf Pfingst- und Sommerurlaub kräftig getrübt hatten, deuten sich nun endlich erste Lockerungsschritte an.

Vom 09. Mai an gelten bundesweit einheitliche Lockerungen für Geimpfte und Genesene. Zwar bleibt es beim allgemeinen Verbot touristischer Übernachtungen bei Inzidenzen über 100, darüber hinaus werden Geimpften und Genesene in allen Bereichen mit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Auch Kontaktverbote und Ausgangssperren gelten für diese Personen nicht mehr bzw. nur eingeschränkt. Bei Reisenden aus dem Ausland entfällt für Geimpfte und Genesene die Quarantänepflicht, sofern sie nicht aus einem Virusvariantengebiet einreisen.

Weitere Informationen, beispielsweise unter welchen Bedingungen man als vollständig geimpft/genesen gilt oder welche Ausnahmen es gibt, finden sich auf dieser Informationsseite der Bundesregierung.

 

Auch wir haben unsere Zusammenstellung auf den neuesten Stand gebracht: > Übersicht über die aktuellen Regelungen der Länder, Stand, 09.05.2021.

 

Eine Infos zu den Bundesländern: 

Mecklenburg-Vorpommern hat bereits seit dem 01. Mai die Einreise für Geimpfte und Genesene für Tagesausflüge ermöglicht. Auch Eigentümer von Ferienwohnungen dürfen nun wieder ins Land, sofern sie geimpft oder genesen sind. Der große Haken, der bereits für viel Unmut und Unverständnis gesorgt hat: Es gibt keine Ausnahmeregelung für Familien mit Kindern. Kinder können derzeit nur ab einem Alter von 16 geimpft werden. Es ist dringend geboten, dass man für Familien eine Ausnahmeregelung schafft, beispielsweise Kinder freitesten zu lassen. Touristische Übernachtungen hingegen bleiben weiter verboten.

Gleichzeitig haben auch mehrere Bundesländer Lockerungen angekündigt oder sogar bereits umgesetzt.
Allen voraus ist dabei Niedersachsen marschiert. Dort sind ab sofort auch touristische Übernachtungen wieder möglich. Allerdings gelten noch gravierende Einschränkungen. So können nur „Landeskinder“ mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Niedersachsen wieder reisen. Auch müssen Ferienwohnungsvermieter einen Tag Belegungssperre zwischen zwei Buchungen einhalten. Das stellt die Betroffenen vor erhebliche Probleme, da die übliche Sa bis Sa-Buchung damit nicht mehr möglich ist.

Für Schleswig-Holstein gilt ab dem 17. Mai, dass touristische Übernachtungen unter Auflagen wieder möglich sein sollen. Man orientiert sich dabei an den Regelungen für die bestehenden Modellprojekte: Gäste benötigen für die Anreise einen Negativtest, danach muss alle 72 h nachgetestet werden.

Für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt, dass touristische Übernachtungen in autarken Unterkunftsformen und damit auch Ferienwohnungen ab sofort wieder möglich sind. Allerdings nur dann, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt, die Bundesnotbremse also nicht greift. Das gilt auch in Rheinland-Pfalz, allerdings erst ab dem 12. Mai.

Bayern hat für den 21. Mai angekündigt, touristische Beherbergung wieder zu ermöglichen. Allerdings sind bislang keine weiteren Details bekannt.

Die anderen Bundesländer geben sich noch zurückhaltend mit Lockerungen für den Tourismus oder verweisen auf die noch gültigen Corona-Verordnungen. Es besteht jedoch Hoffnung, dass sich auch dort bals etwas tun wird, sollten die Inzidenzen weiter sinken und die Impfquote steigen.

Die Situation entwickelt sich dynamisch. Es empfiehlt sich, sich vor einem geplanten Urlaub auf den Seiten des jeweiligen Bundeslands bzw. des Landkreises zeitnah über die aktuellen Regelungen und Inzidenzwerte zu informieren. In welchen Kreisen die Bundesnotbremse gilt, kann man den Seiten des RKI entnehmen.