Gutscheinlösung hilft Anbietern im Individualtourismus wie Ferienhausvermittlern und Agenturen nicht weiter

Berlin, 02.04.2020. Das „Corona-Kabinett“ der Bundesregierung hat am heutigen Donnerstag eine Gutscheinlösung für Pauschalreisen, Flugtickets und Veranstaltungen auf den Weg gebracht. Für Reiseveranstalter, die unter das Pauschalreiserecht fallen, wird die Möglichkeit eingeräumt, Urlaubern Gutscheine auszuhändigen, statt Rückzahlungen zu leisten. Für weite Teile der Tourismuswirtschaft bringen diese Hilfen allerdings gar nichts. Vermittler und Agenturen der Ferienhausbranche bleiben außen vor.

„Wir haben die Gutscheinlösung für Reiseveranstalter, die es durchaus auch im Ferienhaussegment gibt, unterstützt und begrüßen es, dass die Bundesregierung sich bereit gezeigt hat, weitere Lücken bei den Wirtschaftshilfen zu stopfen“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands. „Aber alle, die nicht unters Reiserecht fallen, bleiben außen vor.“

Das gilt für weite Teile der Touristik, wo Individualverträge geschlossen werden. Der überwiegende Teil der Ferienhausvermietungen wird auf dieser Basis vorgenommen. „Es kann nicht angehen, dass alle bisher beschlossenen Hilfspakete an den Nöten unserer Branche vorbeigehen. Das behördliche Verbot touristischer Übernachtungen trifft alle Betriebe im Tourismus. Nicht nur die, die unter das Reiserecht fallen. Wir brauchen schnelle Liquiditätshilfen, und zwar sofort, oder viele mittelständische und Kleinunternehmen werden die kommenden Wochen nicht überstehen“, so Schwefel. „Deshalb fordern wir einen Notfallfonds, um es den Unternehmen zu ermöglichen, Stornorückzahlungen an die Urlauber vorzunehmen, ohne selbst zahlungsunfähig zu werden.“

Weitere Informationen zu den Forderungen des DFV auf: www.deutscher-ferienhausverband.de/notfallfonds-fuer-die-ferienhausbranche-gefordert/

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