Auf der Mitgliederversammlung Mitte Oktober 2017 tagten die großen deutschen Anbieter der Ferienhausbranche in Frankfurt und diskutierten über die drei wichtigsten Themenbereiche rund um die Ferienwohnungsvermietung:

1. Baunutzungsverordnung in der Praxis
2. Registrierung von Ferienwohnungen
3. Sharing Economy und die Krux mit der Schwellenregelung

Die Ergebnisse haben wir hier zusammengefasst. Gerne stehen wir Ihnen für ein Hintergrundgespräch zur Verfügung.

Baunutzungsverordnung in der Praxis

Seit Mai 2017 ist die Novelle der Baunutzungsverordnung in Kraft. Der Gesetzgeber hat Ferienwohnungen in seiner Klarstellung* mit nicht störenden Gewerbe- und kleinen Beherbergungsbetrieben gleichgesetzt. Sind diese in einem Planungsgebiet erlaubt, können auch Ferienwohnungen betrieben werden. Für reine Wohngebiete gibt es zudem die Auflage, dass die Wohnnutzung überwiegen muss. Doch so klar die gesetzliche Neuregelung auch ist – die Umsetzung in die Praxis gestaltet sich als schwierig.

„Vielerorts muss überplant werden“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des DFV. „Das ist nicht nur aufwendig, sondern zieht in einigen Fällen auch Rechtsstreitigkeiten nach sich.“ Zum Beispiel bei der Frage um den Bestandsschutz: „Einen expliziten Bestandsschutz für Ferienwohnungen gewährt die Baunutzungsverordnung nämlich nicht“, sagt die Branchenexpertin. Vereinzelt komme es daher zu Konflikten, vor allem dann, wenn zuvor Nutzungsuntersagungen verhängt worden sind. „Einige Kommunen weigern sich, verhängte Verbote zurückzunehmen mit der Begründung, dass diese auf geltendem Recht beruht haben, die Änderung der BauNVO aber keine rückwirkende Wirkung habe“, kritisiert Schwefel. „Andere Kommunen nutzen diese Gesetzeslücke, um bestehende Ferienwohnungen im Konfliktfall zu verbieten.“ Dabei dürfe man nicht vergessen, dass die Novelle vor allem vorgenommen wurde, um bestehende Ferienwohnungen zu erhalten und eine rechtliche Grundlage für Neugenehmigungen zu schaffen. „Viele Gemeinden verkennen das touristische Potenzial von Ferienwohnungen“, ergänzt Schwefel. „Die deutschen Küsten werden ganzjährig immer beliebter und sind im Sommer ausgebucht. Hier über Gebühr einzuschränken, kann nicht im Sinne der Kommunen sein. Wichtige Einnahmen, wie Kurabgaben und Umsatz, den die Ferienhaustouristen der lokalen Gastronomie und dem Gewerbe bescheren, fallen weg. Zurück bleiben enttäuschte Urlauber, die kein Angebot mehr finden, obwohl es durchaus noch freie Ferienwohnungen geben könnte.“ Mit Spannung wird nun der Mustereinführungserlass der AG Städtebau der Bauministerkonferenz Ende Oktober 2017 erwartet. Dieser gibt den Kommunen Handlungsempfehlungen, um die BauNVO in die Praxis umzusetzen. Der DFV geht allerdings davon aus, dass sich einige Konflikte nur vor Gericht lösen lassen.

*Die Klarstellung war notwendig geworden, nachdem es nach Gerichtsurteilen zu Unklarheiten gekommen war, ob Ferienwohnungen in Wohngebieten erlaubt sind.

Registrierung von Ferienwohnungen

Skeptisch steht der Deutsche Ferienhausverband e. V. einer möglichen Registrierungspflicht für Ferienwohnungen gegenüber, die derzeit EU-weit diskutiert wird. Für statistische Zwecke sei eine Online-Registrierung hilfreich, um mehr über die touristische Bedeutung des deutschen Ferienhausmarktes zu erfahren, resümiert der Verband. Bisher werden in Deutschland nur Gastgeber mit mehr als zehn Betten erfasst. Allerdings sehen die Anbieter die Gefahr, dass Datenschutzaspekte missachtet werden könnten. Zur Debatte steht, Daten über Lage, Größe und Belegungskapazität der Ferienimmobilie sowie persönliche Daten des Vermieters zu erheben. Außerdem wird diskutiert, Informationen über die Belegungsdauer zu sammeln. „Das ist für Statistiken sinnvoll, allerdings sind Portale nicht in der Lage, Angaben darüber zu liefern, ob eine belegte Wohnung tatsächlich vermietet, privat genutzt oder wegen Renovierungsarbeiten geblockt wurde“, merkt Schwefel an.

Transparenz müsse in jedem Fall darüber herrschen, was mit den Daten geschehen soll. Es fehlen noch Antworten auf die wichtigsten Fragestellungen, z. B. wie die Daten gespeichert werden sollen. Auch ist offen, wer auf die Daten zugreifen soll und mit welchen Behörden zu welchem Zweck ein Datenaustausch stattfindet. Bereits im Zuge von Zweckentfremdungsverboten hat sich gezeigt, dass Unternehmen im Ausland unterschiedliches Datenschutzrecht dazu nutzen können, sich einer Auskunftspflicht erfolgreich zu entziehen. Es wäre fatal, wenn heimische Anbieter auch hier einen Nachteil erleiden würden. In einem Punkt waren sich alle Anbieter einig: Eine Registrierung sollte einfach und schnell zu erfüllen sein. Portale dürfen nicht dazu verpflichtet werden, die Rechtstreue der Ferienwohnungsanbieter zu garantieren, und beispielsweise die Gültigkeit der Registrierungsnummern zu prüfen. Dafür fehlt ihnen jegliche Legitimation und Handhabe.

Sharing Economy und die Krux mit der Schwellenregelung

In den europäischen Ländern wird derzeit über eine Marktregulierung von Angeboten zur Kurzzeitvermietung in Städten mit Wohnungsknappheit diskutiert. Die EU-Kommission hat eine Charta mit den wesentlichen Kernpunkten formuliert, die den Ländern eine Empfehlung für eine sinnvolle Regelung der Kurzzeitvermietung an die Hand geben soll. Der DFV kritisiert, dass die vorgeschlagenen Empfehlungen fast ausschließlich auf die Sharing Economy abgestimmt sind und damit auf Vermieter, die nur gelegentlich und bei eigener Abwesenheit an Gäste vermieten. Kritik übt der Deutsche Ferienhausverband vor allem an einer möglichen Schwellenregelung, die eine Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Vermietern vorsieht.

Schwellenregelungen fegen private Vermieter vom Markt
Ganz gleich, wie man die Schwelle setzt – ob nach Umsatz, nach vermieteten Tagen oder nach Anzahl der vermieteten Objekte – die Regelung widerspricht den Anforderungen der traditionellen Ferienwohnungsvermietung, wie sie schon vor dem Sharing-Economy-Boom betrieben wurde. Die meisten klassischen Anbieter vermieten ganzjährig oder den größten Teil des Jahres. Die erzielten Einkünfte dienen als Haupt- oder Nebenerwerb der Betreiber, nicht selten als Teil der Altersvorsorge oder zur Finanzierung der eigenen Wohnimmobilie. Es steht zu befürchten, dass alle, die den Schwellenwert überschreiten, mit weitreichenden Auflagen bis hin zu Komplettverboten zu rechnen haben. Das stellt einen unangemessenen Eingriff in den Markt dar mit weitreichenden Folgen für die Branche.

„Private Vermieter sind Leidtragende des Hypes und laufen Gefahr, künftig als Gewerbetreibende eingestuft zu werden, was die Vermietung per se an hohe Auflagen in punkto Brandschutz oder Steuern knüpfen würde. Schon jetzt ist es so, dass in Hamburg und Berlin wirksam Vermieter vom Markt vertrieben wurden, die ganzjährig ihre Wohnung an Urlauber vermietet haben, derweil das Angebot auf den Sharing-Portalen weiter boomt“, sagt Schwefel. „Weil es aber für die Behörden keine Möglichkeit gibt, von Firmen im Ausland Auskunft über die tatsächliche Vermietungsdauer zu bekommen, ergibt sich eine Grauzone. Es ist fraglich, ob es sich bei all den Wohnungen, die auf Sharing-Portalen angeboten werden, um Wohnungen handelt, die nur ab und an vermietet werden. So wird der Markt auf Kosten der ehrlichen Vermieter ‚bereinigt‘.“

Eine Schwellenregelung, die nur Objekte zulässt, die weniger als 90 Tage vermietet werden, lehnt der DFV ab. „Das Papier der EU-Kommission ist sehr vage gehalten und lässt den nationalen und lokalen Autoritäten viel Raum, auch für eine sehr strikte lokale Regulierung. Wir wollen kein weiteres Airbnb-Gesetz, wie es beispielsweise in Hamburg praktiziert wird.“ Mieter und Eigentümer dürfen demnach ihre Hauptwohnung vermieten, wenn sich die Vermietung auf weniger als 50 Prozent der Wohnfläche oder auf eigene Urlaube und einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten pro Jahr beschränkt.

Familien sollen weiterhin kostengünstig und flexibel Urlaub machen können
„Ferienwohnungsvermietung hat in Deutschland eine lange Tradition und wir setzen uns dafür ein, dass die Vielfalt auch in Zukunft erhalten bleibt“, sagt Schwefel. „Die Regulierung zur Sharing Economy darf nicht zum Schutzgesetz für das Hotelgewerbe und auch nicht zum Feigenblatt für eine verfehlte Wohnungspolitik werden. Wir werden uns für eine sinnvolle Lösung in Deutschland einsetzen, die auch die Bedürfnisse der klassischen Vermieter von Ferienwohnungen abdeckt und es Familien weiterhin erlaubt, flexibel und kostengünstig Urlaub zu machen.“ Man dürfe nicht vergessen, dass sich die meisten Ferienwohnungen in kleinen und mittleren Kommunen im ländlichen Raum befinden, wo der Tourismus die wichtigste Einnahmequelle darstellt. Zwar fordert die EU, dass solche Schwellenregelungen nur auf wenige Hotspots angewendet werden, aber die Charta ist zu unpräzise und es ist zu befürchten, dass es nicht dabei bleibt.

An der Mitgliederversammlung wirkten mit:

FeWo-direkt, BestFewo, Travanto, Traum-Ferienwohnungen, Casamundo, Novasol, Dancenter, e-Domizil sowie unsere Fördermitglieder: Deutscher Tourismusverband e. V., Europäische Reiseversicherung und Allianz Worldwide Partners


Deutscher Ferienhausverband e. V.

Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist mit 17 Mitgliedern Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de

Pressekontakt
Deutscher Ferienhausverband e. V.
Pamela Premm
Tel. 0178 – 4 07 76 95
E-Mail: presse@deutscher-ferienhausverband.de

Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleitung & politische Kommunikation
Tel. 0151 – 68 13 90 93