Die Corona-Lage in Deutschland ist angespannt. Vielerorts sind Krankenhäuser, Ärzte und Intensivpfleger an ihrer Belastungsgrenze. Immer mehr Bundesländer haben daher in den letzten Tagen einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemie-Geschehens auf den Weg gebracht. Die neuen Corona-Regelungen treffen auch die Beherbergungsbranche. Selbst wenn ein allgemeiner Lockdown verhindert werden soll, sind einige Einschränkungen für die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen zu beachten. Dabei setzt sich der Flickenteppich aus dem letzten Jahr weiter fort.

 

Was wo gilt haben wir für Sie zusammengefasst: 

> Aktuelle Übersicht über die Corona-Maßnahmen in den Bundesländern

 

In den meisten Bundesländern wie Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein gelten nun 2G-Regelungen für Beherbergungsbetriebe, d. h. bezüglich touristischer Übernachtungen dürfen nur Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis beherbergt werden. Bei nicht-touristischen Übernachtungen kann zusätzlich ein Testnachweis ausreichend für die Beherbergung sein. Hygieneregeln und Maßnahmen zur Kontakterfassung sind weiterhin gültig.

In Sachsen ist die Beherbergung gänzlich untersagt. Wieder andere Bundesländer wie Bayern haben ein Ampelsystem eingeführt, nach dem die Maßnahmen geregelt werden. Demnach gilt bei roter Ampel das 2G-Modell, ab einer Inzidenz von 1000 müssen die Betriebe schließen.

Zur Erklärung: 3G = geimpft, genesen, getestet, 2G = geimpft oder genesen, 2G plus = geimpft, genesen und zusätzlicher Test, 3G plus = geimpft, genesen und PCR-getestet.

Stand: 23.11.2021

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