Erfreulicherweise sinken die 7-Tage-Inzidenzen in Deutschland weiter. Mittlerweile liegt kein Bundesland mehr über einer 7-Tage-Inzidenz von 50 (einzelne Städte und Kreise können davon abweichen).

Entsprechend beschließen die Länder sukzessive weitere Lockerungen. Mittlerweile sind in fast allen Bundesländern Übernachtungen in Ferienwohnungen und Ferienhäusern wieder möglich.

 

Auch wir haben unsere Zusammenstellung auf den neuesten Stand gebracht: > Übersicht über die aktuellen Regelungen der Länder, Stand, 31.05.2021.

 

Es bleibt leider beim föderalen Flickenteppich aus teils widersprüchhlichen Verordnungen, der es für Anbieter wie Urlauber nicht gerade einfach macht. Zudem können die Regelungen sich rasch ändern, die Landesregierungen wollen schnell auf sinkende oder steigende Inzidenzen reagieren. Für den 10. Juni ist ein Bund-Länder-Gipfel geplant, um über eine bundeseinheitliche Regelung zu diskutieren. Für die Tourismusbranche wäre es wünschenswert, würde eine so schlanke und gut verständliche Regelung wie die von Schleswig-Holstein als Blaupause dienen.

Einige Infos zu den Bundesländern: 

Mecklenburg-Vorpommern hat dem politischen Druck – auch von uns – ein Stück weit nachgegeben und die Öffnung für Touristen vorgezogen. Seit dem 28.05. dürfen Landeskinder in MV wieder reisen und übernachten, ab dem 04. Juni dürfen dann Übernachtungsgäste aus dem gesamten Bundesgebiet wieder anreisen. Ab dem 11. Juni ist die Einreise generell wieder möglich, das heißt, dass auch Tagestouristen wieder einreisen dürfen. Urspünglich war die Öffnung für bundesweite Gäste erst für den 13. Juni geplant.

Nachdem die umstrittene niedersächsische Landeskinderregelung bereits durch das OVG gekippt worden ist, gelten in Niedersachsen nun auch weitere Lockerungen. So muss zwischen Ab- und Anreise von aufeinanderfolgenden Gästen nun kein ganzer Tag mehr liegen. Sinnvoll wäre es allerdings, gleich ganz auf diese Karenzzeit zu verzichten, denn die Hygienekonzepte der Ferienwohnungsanbieter garantieren einen sicheren Aufenthalt auch bei Gästewechsel am selben Tag.

In Schleswig-Holstein gilt bereits seit dem 17. Mai, dass touristische Übernachtungen unter Auflagen wieder möglich sein sollen. Man orientiert sich dabei an den Regelungen für die bestehenden Modellprojekte: Gäste benötigen für die Anreise einen Negativtest, danach muss alle 72 h nachgetestet werden, Betriebe benötigen ein Hygienekonzept.

Für Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt, dass touristische Übernachtungen in autarken Unterkunftsformen und damit auch Ferienwohnungen wieder möglich sind, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt.

In Bayern sind seit dem 21. Mai touristische Übernachtungen unter Auflagen wieder möglich. Die Landesregierung hat allerdings bereits heftige Kritik dafür kassiert, dass Übernachtungen in Gruppenunterkünften wie Berghütten – anders als in Österreich oder der Schweiz – nicht möglich sind.

Auch in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und mittlerweile auch in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg wurden erste Lockerungen umgesetzt. Lediglich Berlin hinkt als Schlusslicht hinterher und will erst ab dem 18.06.auch für den Tourismus lockern.

Die Situation entwickelt sich dynamisch. Es empfiehlt sich, sich vor einem geplanten Urlaub auf den Seiten des jeweiligen Bundeslands bzw. des Landkreises zeitnah über die aktuellen Regelungen und Inzidenzwerte zu informieren.