Update 25.01.2021
Die Maßnahmen sind bis zum 15.02.2021 verlängert worden.

 

Update 16. Dezember 2020
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, ab dem 16.12. einen harten Lockdown anzuordnen. Dieser soll zunächst bis zum 10. Januar 2021 andauern. Anfang Januar soll über eine Fortführung der Maßnahmen beraten werden.
Das bedeutet, dass das Verbot für touristische Übernachtungen sowie die dringende Ermahnung, unnötige Reisen zu vermeiden, weiter Bestand hat.
Die in Aussicht gestellten Lockerungen für die Feiertage entfallen größtenteils bzw. werden stark eingeschränkt. Das betrifft auch die in einigen Bundesländern geplanten Öffnungen von Beherbergungsbetrieben für die Weihnachtsfeiertage. Es gibt jedoch einige Bundesländer, die zumindest für die Feiertage erlauben, dass der Weihnachtsbesuch auch in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden darf. Dies beschränkt sich auf die Zeit vom 24. – 26.12.2020 in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Niedersachsen.  Hessen und Sachsen gestatten dies vom 23.12. bis zum 27.12.2020. Reisende sollten sich im Vorfeld genau darüber informieren, für wen die Ausnahmeregelungen gelten.
Einige Bundesländer haben sich noch nicht klar geäußert, im Zweifelsfall sollte man die Webseite und Corona-Hotline des jeweiligen Bundeslandes konsultieren.
Für Silvester sind hingegen bundesweit Verschärfungen beschlossen worden, es wird voraussichtlich keine Ausnahme vom Verbot touristischer Übernachtungen gemacht.Touristische Übernachtungen bleiben auch während der Feiertage in Berlin verboten. Dennoch ist es Verwandten von Berlinern gestattet, im Rahmen von Familienbesuchen zu Weihnachten während ihres Aufenthaltes in Berlin in Hotels zu übernachten. Touristische Aktivitäten – etwa Sightseeing – sind jedoch zu unterlassen.

Unsere Übersicht über die Regelungen in den Bundesländern finden Sie unter Übersicht der Corona-Verordnungen zum Winter-Lockdown.. Bitte beachten Sie, dass sich die Lage auch regional je nach Verlauf der Pandemie kurzfristig ändern kann.
Unsere unten folgenden Ratschläge zu Stornierungen etc. gelten nachwievor.

Bei Reisen ins Ausland ist zu beachten, dass die Inzidenzzahl mittlerweile in allen Bundesländern über dem Wert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern liegt. Das heißt, dass damit zu rechnen ist, dass Reisende im Zielland z.B. in Quarantäne müssen. Es empfiehlt sich, die Reisehinweise auf den Seiten des Auswärtigen Amtes bzw. die Einreisebedingungen auf den Seiten des jeweiligen Gastlandes zu studieren und sich auch auf kurzfristige Änderungen einzurichten. Einrichten muss man sich auch darauf, dass in den meisten Bundesländern eine Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten besteht.

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Was gilt aktuell für Ferienhausvermieter und -urlauber? (Aktualisiert: 03.12.2020)

Eine aktuelle Übersicht zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier: Übersicht der Corona-Verordnungen zum Winter-Lockdown.
Antworten auf die meist gestellten Fragen zu den Winterbuchungen können Sie hier einsehen: https://www.deutscher-ferienhausverband.de/faq-was-gilt-fuer-winterbuchungen-und-stornierungen/

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns geeinigt. Sollte dieser zunächst bis zum 20. Dezember 2020 gelten, ist nun eine Verlängerung bis zum 10. Januar 2021 geplant. Schleswig-Holstein wird eventuell einen Sonderweg gehen und die Verlängerung bis in den Januar nicht umsetzen.

Das heißt, dass die Maßnahmen für den November weiter andauern bzw. sogar verschärft wurden (z. B. im Hinblick auf Kontaktverbote). Damit dürfen auch Ferienwohnungen, Ferienhäuser und andere Beherbergungsbetriebe weiterhin keine Touristen beherbergen. Einige Bundesländer haben jedoch angekündigt, über die Weihnachtsfeiertage Ausnahmen zuzulassen. So sollen Familienmitglieder (und ggf. auch enge Freunde), die über die Feiertage anreisen, ausnahmsweise auch in Beherbergungsbetrieben übernachten dürfen. Die entsprechenden Verordnungen sollen Mitte Dezember verkündet werden.

Für Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen wurden bereits solche Ausnahmen angekündigt. Diese sind aber unter den Vorbehalt gestellt, dass die Infektionslage Ausnahmen zulasse. Das heißt, die Ungewissheit bleibt, denn es ist nach wie vor möglich, dass diese Lockerungen kurzfristig zurückgenommen werden bzw. erst gar nicht in Kraft treten, sollte sich die Infektionslage ungünstig entwickeln.

Gastgeber und Gäste sind also einmal mehr angehalten, sich zeitnah zu informieren, und auch Flexibilität ist weiterhin gefragt. Es ist mit kurzfristigen Stornierungen zu rechnen.

Wir haben die aktuell geltenden Regelungen für touristische und andere Übernachtungen hier zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass es insbesondere zu den Ausnahmeregelungen über Weihnachten in den meisten Fällen noch keine behördlichen Informationen gibt. Wir haben die Infos aus Pressemitteilungen und Berichterstattung zusammengetragen.

Sollten Sie Weihnachten Verwandte besuchen wollen, empfiehlt es sich, sich mit den für Ihr Bundesland geltenden Regelungen zur Kontaktbeschränkungen vertraut zu machen. Die Bundesländer weichen hier teils erheblich voneinander ab, was die Anzahl der Personen und Haushalte angeht. Bitte beachten Sie außerdem, dass es auch lokal, je nach Infektionsgeschehen abweichende Regelungen, geben kann. Diese finden Sie in der Regel auf der Homepage der betreffenden Gemeinde bzw. in der örtlichen Tagespresse.

Eine aktuelle Übersicht zum Winter-Lockdown finden Sie hier:

Übersicht der Corona-Verordnungen zum Winter-Lockdown

Unsere aktuellen FAQ zu Winterbuchungen finden Sie hier.

Weitere tagesaktuelle Infos finden Sie unter https://tourismus-wegweiser.de/ sowie auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html