Stellungnahme zum Neuerlass einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) – Stadtratssitzung München

Der Deutsche Ferienhausverband fordert Kompromisslösungen und weniger Willkür

Berlin/München, 23.11.2017. In der Sitzung des Münchener Stadtrats wird am heutigen Donnerstag über eine Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum entschieden. Der Deutsche Ferienhausverband hat dazu Stellung bezogen. „Verbote von Ferienwohnungen können das Problem des Wohnungsmangels in München nicht ansatzweise beheben“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands. „Es müssen sinnvolle Lösungen her, die auch die positiven Effekte von Ferienwohnungen für die Stadt und den Tourismus berücksichtigen.“ Der Verband bewertet die Verschärfung der Verordnung als unverhältnismäßig und ruft die Verantwortlichen auf, den Ausgleich der Interessen zu suchen.

Schutz des Eigentums und der freien Berufsausübung
Der Deutsche Ferienhausverband räumt ein, dass der Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum ein wichtiges Interesse ist. Dem gegenüber stehe aber der verfassungsrechtlich garantierte Wunsch über das Eigentum frei zu verfügen und mit der Nutzung seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Der DFV gibt zu bedenken, dass die Vermietung einer Ferienwohnung für viele Menschen ein wichtiger Neben- oder Haupterwerb ist oder zur Altersvorsorge beiträgt. „Viele Neubauvorhaben privater Immobilien sind mit hohen Baukosten und Grundstückspreisen verbunden“, sagt Schwefel. „Einkünfte aus touristischer Vermietung sind dabei ein wichtiger Aspekt zur Refinanzierung. Durch eine gemischte Belegung eines Hauses lassen sich Mietwohnungen querfinanzieren.“ Zudem stehe die Existenz von langjährigen Vermietern auf dem Spiel. Viele kleine gewerbliche Vermieter sind seit Jahren in der Vermietung aktiv, haben tausende Gäste persönlich begrüßt und wesentlich zum positiven Image von München beigetragen. Sie haben in attraktive Ferienwohnungen investiert, sich ihre Existenz durch die Ferienvermietung aufgebaut und beschäftigen teilweise Angestellte. Die Gefahr besteht, dass genau diese Vermieter vom Markt verschwinden.

Der DFV beobachtet zunehmend einen willkürlichen Umgang mit Ferienwohnungen
Mit Sorge beobachtet der Deutsche Ferienhausverband, dass Nutzungsuntersagungen zunehmend der Willkür unterliegen. „Uns ist es ein wichtiges Anliegen auf die Unverhältnismäßigkeit hinzuweisen, mit denen gegen Ferienwohnungen vorgegangen wird“, sagt Schwefel. „Ferienwohnungen sind all zu oft Sündenbock für eine verfehlte Wohnungsbaupolitik. Für uns ist es wichtig, Ferienwohnungen nicht kategorisch auszuschließen, sondern die individuellen Umstände zu prüfen und zukünftigen Projekten positiv gegenüber zu stehen.“ Aufkommende Konflikte mit einzelnen Vermietern dürfen zudem nicht dazu führen, dass die Gesamtheit der Ferienwohnungsvermieter durch eine Regulierung eingeschränkt wird. Es gilt, einen maßvollen Kompromiss zu finden – insbesondere für bereits bestehende Ferienwohnungen. Viele Zweitwohnungen werden nur gelegentlich oder bei eigener Abwesenheit vermietet. Diese müssten von vorneherein von einer gesetzlichen Regelung ausgenommen werden. Vielen Menschen bleibt in einer flexiblen Arbeitswelt auch nichts anderes übrig, als an verschiedenen Standorten einen Wohnsitz zu haben und diesen je nach Bedarf selbst zu nutzen oder zu vermieten. Vor dieser Realität sollte man sich nicht verschließen.

Effekt auf den Wohnungsmarkt wird verpuffen
Den in München in den Jahren 2013 bis 2016 798[1] zurückgeführten Wohnungen stehen nach Berechnungen der Deutschen Bank 130.000 fehlende Wohnungen bis 2030 gegenüber.[2] „Es ist zu erwarten, dass der Effekt auf den Wohnungsmarkt gering ausfallen wird. Daher sollte hier genau geprüft werden, welche Auswirkungen ein Verbot für den Markt hätte und ob das angesichts des eingeschränkten Nutzens verhältnismäßig wäre. Schließlich sei die touristische Vermietung ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Der Markt für private Ferienwohnungen sollte nicht überreguliert werden, denn dieser ist in besonderem Maße anfällig für Auflagen und Restriktionen. Als kritisch betrachtet der DFV ebenfalls die Ausweitung der Plattformhaftung. „Plattformen, die ausschließlich Vermittlungsdienste anbieten, sollten nicht in der Pflicht stehen, Marktzugänge zu kontrollieren“, ergänzt Schwefel. „Dazu fehlt jegliche Legitimation.“

[1] Stellungnahme zum Neuerlass einer Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) / Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09698, S.4
[2] Deutscher Häuser- und Wohnungsmarkt 2017. Deutsche Bank. https://www.deutsche-bank.de/pfb/data/docs/20170110_Deutscher_Haeuser_und_Wohnungsmarkt_2017_Ausblick.pdf

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Deutscher Ferienhausverband e. V.
Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist mit 17 Mitgliedern Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de

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Deutscher Ferienhausverband e. V.
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Tel. 0151 – 68 13 90 93