Deutscher Ferienhausverband kritisiert Verzögerung

Berlin, 11.11.2016. Die von Vermietern, Gästen und Kommunen dringend ersehnte Klarstellung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu Ferienwohnungen in Wohngebieten verzögert sich: Ursprünglich sollte die Änderung der BauNVO bis Ende 2016 abgeschlossen sein. Wie das Bundesministerium für Umwelt und Bau jetzt mitteilte, soll der Entwurf am 30. November 2016 im Kabinett behandelt werden. Danach befassen sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetzespaket. Mit einem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist erst im Mai 2017 zu rechnen. Der Deutsche Ferienhausverband kritisiert den neuen Zeitplan. Durch die Verzögerung fehlt Vermietern von Ferienwohnungen auch für die Buchungssaison 2017 jegliche Rechtssicherheit.

„Die Baurechtsnovelle kommt viel zu spät“, sagt Tobias Wann, Vorsitzender des Deutschen Ferienhausverbands und zeigt sich entsetzt über die Verzögerung. „Im Januar ist Buchungshochsaison für Vermieter. Wir hatten gehofft, dass wenigstens für die kommende Saison endlich Rechtssicherheit herrscht.“ Seit 2013 kommt es insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern zu Vermietungsverboten. Aber auch in Schleswig-Holstein gab es Konflikte. „Für viele Vermieter bedeutet eine weitere Saison der Unsicherheit eine akute Existenzbedrohung“, so Wann. „Wichtige Mieteinnahmen gehen verloren, Kredite können nicht getilgt werden. Und auch die Kommunen müssen weiterhin Image- und Einnahmeverluste in Kauf nehmen. In vielen Orten und strukturschwachen Regionen stellt der Tourismus die Haupteinnahmequelle dar. Die Unsicherheit hemmt Investitionen.“

In der Überarbeitung der Baunutzungsverordnung ist vorgesehen, Ferienwohnungen in Wohngebieten entweder als kleine Beherbergungsbetriebe oder als nicht störende Gewerbebetriebe einzustufen. Damit würde die in vielen Tourismusorten praktizierte Nachbarschaft von Ferien- und Dauerwohnen auf sichere rechtliche Füße gestellt. Infolge hätten Kommunen den nötigen Handlungsspielraum, um Ferienwohnungen in reinen und allgemeinen Wohngebieten zu erlauben. Für sie geht nach Verabschiedung des Gesetzes die Arbeit erst richtig los. Das weiß auch Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des DFV. „Nach Abschluss des Verfahrens beginnen die Kommunen mit der Anpassung der bestehenden Bebauungspläne für die betroffenen Gebiete. Bis es zu abschließenden Lösungen kommt, könnten noch weitere Monate ins Land gehen.“ Versöhnliche Worte findet Schwefel dennoch: „Dass nun ein konkreter Termin genannt wird, ist ein Licht am Ende des Tunnels. Nach monatelangen Auseinandersetzungen geht es nun weiter. Wir hoffen sehr, dass am Ende eine für alle Beteiligten praktikable Lösung steht und Vermieter endlich aufatmen können.“

Die Verzögerung ist nicht auf die Regelung für Ferienwohnungen in Wohngebieten zurückzuführen. Vielmehr ist die Änderung der Baunutzungsverordnung Teil einer umfassenden Baurechtsnovelle. Strittig waren dort ganz andere Punkte, die mit dem eigentlichen Kernthema nicht in Verbindung stehen.

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Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.
Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist mit 17 Mitgliedern Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de

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