Deutscher Ferienhausverband fordert endlich eine Öffnungsperspektive für autarke Unterkunftsformen wie Ferienhäuser und Ferienwohnungen

Berlin, 14.04.2021. Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetz hinterlässt in der Ferienhausbranche viele Fragezeichen. Laut Gesetz sollen verschärfte Regelungen gelten, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Sinkt die Inzidenz für fünf Tage unter 100 werden die Schutzmaßnahmen wieder aufgehoben. Doch was bedeutet die Bundes-Notbremse für den Tourismus in Deutschland?

Der Gesetzentwurf schreibt fest, dass touristische Übernachtungen mit Eintreten der Bundes-Notbremse nicht erlaubt sind. Allerdings sind sie das laut geltenden Länderverordnungen seit fünf Monaten ohnedies nicht, ganz gleich, wie hoch die Inzidenz ist. Eine Öffnungsperspektive für den Tourismus bleibt die Bundesregierung konsequent weiter schuldig, kritisiert der Deutsche Ferienhausverband. Der Gesetzentwurf sieht keinerlei Ausnahmen für Geimpfte oder Menschen mit Antikörpern vor. Nicht einmal als Option, sobald eine gewisse Impfquote erreicht ist. Zudem fallen Kompensationen für die monatelangen Einnahmeausfälle unter den Tisch.

„Eine Notbremse bei touristischen Übernachtungen einzuziehen, ergibt nur dann Sinn, wenn touristische Übernachtungen nicht ohnedies generell verboten sind. Das heißt, sollten die Länder das Beherbergungsverbot ab dem 19. April lockern, wäre das in der Tat ein erster, zaghafter Lichtblick“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands. „Allerdings gibt es noch keine Signale aus den Ländern, dass dies auch geschehen könnte. Und angesichts steigender Inzidenzen und einer zunehmenden Auslastung der Intensivbetten bleiben berechtigte Zweifel, ob und wann das überhaupt geschehen wird.“

Damit wäre erneut nichts gewonnen. Der Ferienhaustourismus wartet seit November auf eine Öffnungsperspektive. Auf einen Rahmen, der festlegt, ab wann man mit Öffnungen rechnen kann. Geschehen ist seitdem nichts. „Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass der Lockdown über Monate verlängert wird, ohne dass man einen Plan für die Wiederöffnung vorlegt“, so Schwefel weiter. Die Handhabung der Notbremse verspricht zudem sehr kompliziert zu werden. Es steht zu befürchten, dass Erholungssuchende unter diesen Umständen auf einen Urlaub in Deutschland verzichten und Alternativen wählen, bei denen sie nicht einen Tag vor Abreise mit einer Absage rechnen müssen.

Eine sachliche Risikobewertung bleibt dabei auf der Strecke

Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum Urlaub kategorisch als Pandemietreiber angesehen wird, der verboten und unterbunden gehört. Ferienhäuser und Ferienwohnungen ermöglichen einen kontaktarmen Aufenthalt. Für Gäste unterscheidet sich der Urlaub im Ferienhaus kaum von einem Urlaub zuhause, nur dass sie weniger Kontakte haben und sich mehr in der Natur aufhalten. Hygienemaßnahmen und Schnelltests erhöhen die Sicherheit zusätzlich. Lockerungen sollten auch danach bewertet werden, wie sich die Menschen im jeweiligen Kontext, zum Beispiel in einem Ferienhaus bzw. am Urlaubsort verhalten, wenn man vorab klare Regeln kommuniziert. „Im letzten Sommer haben wir erlebt, wie diszipliniert und verantwortungsvoll sich die Menschen verhalten haben,“ ergänzt Schwefel.

Für den Ferienhausverband ist es unverständlich, dass dem nicht Rechnung getragen wird. Stattdessen wird in Kauf genommen, dass Existenzen vernichtet werden. „Die Lage hat sich durch neue Virusvarianten wie B 1.1.7 deutlich verschärft – das steht außer Frage. Entsprechend muss gehandelt werden. Als Branche, die seit dem November in einem echten, harten Lockdown ist, verwundert es aber schon, wie viele Ausnahmen dann doch gemacht werden.“

Derweil touristische Betriebe Berufsverbot haben, räumt man anderen Wirtschaftszweigen ein, den Betrieb fortzusetzen, beispielsweise wenn ein- bis zweimal in der Woche getestet wird oder wenn die Kunden einen aktuellen Schnelltest vorweisen. „Die Politik bleibt jeden Beleg schuldig, dass ein Ferienhausurlaub mit einem hohen Infektionsrisiko einhergeht. Die Hygienekonzepte funktionieren. Kontakte werden wirkungsvoll eingeschränkt. Abstände lassen sich problemlos einhalten“, sagt Schwefel. „Man sollte sich daher die Frage stellen, ob ein flankierendes vernünftiges Test-Regime zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen bei fortschreitenden Impfungen nicht ausreichen sollten, um Ferienhäuser und Ferienwohnungen dauerhaft zu öffnen. Seit 13 Monaten leben wir nun in der Pandemie. Private Vermieter von Ferienwohnungen erhalten auch nach insgesamt acht Monaten Schließung keinerlei Corona-Hilfen.“

Agenturen und Vermittler beklagen, dass Hilfen erst mit erheblicher Verspätung ausgezahlt werden oder nur in viel zu geringem Umfang gewährt werden, um das Überleben zu sichern. Und die Menschen sehnen sich nach einem Tapetenwechsel. Sie brauchen Erholung. „Wir müssen anfangen mit der Pandemie zu leben“, erklärt Schwefel. „Sonst steht zu befürchten, dass der Lockdown einen irreparablen Schaden nicht nur im Tourismus anrichtet.“