Der Deutsche Ferienhausverband (DFV) fordert eine differenzierte Auseinandersetzung und faire Regelungen für alle Beteiligten

Berlin, 27.01.2016. Die Wohnungslücke in Berlin ist nicht wegzureden. Laut einer Erhebung des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln fehlen bei gleichbleibender Bautätigkeit bis 2020 jährlich 20.000 neue Wohnungen, um den steigenden Bedarf zu decken. Gebaut werden aber nur 9.000 Wohnungen pro Jahr. Das macht einen jährlichen Minderbestand von 11.000 Wohnungen aus. Dem gegenüber stehen 6.500 gemeldete und 12.000 nicht gemeldete Ferienwohnungen in Berlin. Am Gesamtwohnungsmarkt von 1,9 Millionen Objekten beträgt deren Anteil lediglich 0,97 Prozent. Angesichts dieser Zahlen ist der Deutsche Ferienhausverband davon überzeugt, dass ein Verbot von Ferienwohnungen in Berlin den Wohnungsmarkt kaum entspannen wird. Offen bleibt auch die Frage, wie viele der Ferienwohnungen überhaupt als Mietobjekte durchgängig zur Verfügung stünden. Der DFV fordert daher eine sachliche und differenzierte Auseinandersetzung und einen fairen Umgang mit Ferienwohnungsanbietern.

„Ferienwohnung ist nicht gleich Ferienwohnung“, sagt Tobias Wann, Vorsitzender des DFV. „Es ist klar zu unterscheiden, ob es sich bei den angebotenen Ferienunterkünften um Primärwohnraum, Sekundärwohnraum oder einzelne Privatzimmer handelt. Je nach Kategorie und Grad der Eigennutzung würden sie dem Wohnungsmarkt selbst nach einem Verbot nicht zur Verfügung stehen. Ein Gesetz gegen die Vermietung würde eher den Leerstand beflügeln.“ Der Verband ist davon überzeugt, dass eine Unterscheidung der Begrifflichkeiten und eine Auseinandersetzung mit den verschiedenen Unterkunftsarten die Debatte auf eine sachliche Ebene bringen würde.

Eine kleine Übersicht: Beim Primärwohnraum handelt es sich um den Erstwohnsitz, der dann als Ferienwohnung vermietet wird, wenn sich beispielsweise der Eigentümer selbst auf Reisen befindet. Beim Sekundärwohnraum geht es um die Zweitwohnung, die zum Zweck der Ferienvermietung und zum Teil auch der Eigennutzung als Ferienunterkunft hergerichtet wurde. Zusätzlich gibt es die Vermietung von einzelnen Privatzimmern. „Diese Unterscheidung ist grundlegend für eine sachliche Debatte rund um das Thema Zweckentfremdung von Wohnraum“, sagt Wann. „In erster Linie geht es um Verhältnismäßigkeiten, die durch Pauschalisierungen völlig in den Hintergrund treten.“

In der Debatte sind zuletzt die großen Sharing-Portale wie Airbnb in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Nach eigenen Angaben besteht deren Angebot zu 80 Prozent aus primärem Wohnraum, der auch bei einem Verbot dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde. Vom Gesetz betroffen sind aber vor allem die Eigentümer von Sekundärwohnraum und deren Anteil an der Mietmarktmisere ist noch geringer. In Hamburg hat man bereits eine Regelung gefunden, die das Teilen des eigenen Wohnraums nach bestimmten Rahmenbedingungen erlaubt. „Stillschweigend verschwunden sind dort dagegen die reinen Ferienwohnungen“, sagt Wann. „Darunter sind Vermieter, die sich ihre Existenz über die Ferienvermietung gesichert haben oder jene, die am Wochenende die Ferienwohnung für den Familienbesuch nutzen wollten.“ Völlig unbeachtet bleibt zudem die Zweckentfremdung von Wohnraum durch andere Branchen, wie Freiberufler. Diese genießen nach Wunsch des Berliner Senats umfassenden Bestandsschutz. Warum die Zweckentfremdung durch eine Steuerberatungskanzlei oder einen Rechtsanwalt erträglicher sein sollte als durch eine Ferienwohnung, ist für den Verband unverständlich. Er fordert faire Regelungen für alle.

Bisher haben 6.500 Eigentümer ihre Ferienwohnung in Berlin angemeldet und noch bis zum 30. April 2016 Bestandsschutz. Wie es dann weitergeht ist unklar. „Der Effekt der Rückführung von Ferienwohnungen zum Wohnungsmarkt wird verpuffen und dann wird man sich einen neuen Sündenbock für den angespannten Wohnungsmarkt suchen müssen“, sagt Wann. Dabei sind es gerade die Ferienwohnungen und Sharing-Unterkünfte, die den Tourismus beleben und die Attraktivität der Stadt fördern. „Berlin ist bunt, eine Metropole, die Trends setzen will. Ferienwohnungen sind bei vielen Gästen, insbesondere bei Familien sehr beliebt. Sie zu verbieten, hieße die touristische Vielfalt zu beschneiden.“

Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln: http://www.iwkoeln.de

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