Seit dem 24. April 2021 gilt mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die sogenannte bundesweite Notbremse. Diese geht mit verschärften Maßnahmen einher. Wir beschränken uns im folgenden auf die für den Ferienhaustourismus relevanten Einschränkungen:

Wann greift die Bundesnotbremse?

Die Bundesnotbremse greift, sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegt. Ist das der Fall, gelten ab dem übernächsten Tag die weiter unten aufgeführten Maßnahmen.

Wo erfahre ich, ob eine Region betroffen ist?
Eine Übersicht über die Inzidenzen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten findet man unter: www.rki.de/inzidenzen.
Berlin und Hamburg werden dabei als ein Landkreis behandelt, es gilt die Inzidenz des gesamten Stadtgebiets.

Was gilt, sobald die Notbremse eintritt?

  • Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind verboten.
  • Gastronomische Betriebe dürfen nur außer Haus verkaufen.
  • Freizeiteinrichtungen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Theater, Opern, Konzerthäuser etc. sowie Ladengeschäfte müssen schließen (allerdings Möglichkeit des Click& Collect und Click&Meet). Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie z.B. Supermärkte, Wochenmärkte etc.
  • Private Treffen sind nur mit einer haushaltsfremden Person gestattet. Zu den beiden Haushalten gehörende Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
  • Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr, während der man das Haus nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist es außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen, beispielsweise für einen Spaziergang oder zum Joggen.
  • Die Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten dürfen mit Hygienekonzepten öffnen. Besucher müssen einen negativen Test vorweisen (außer Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen gilt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar). Außerdem soll das Verkehrsmittel höchstens mit der Hälfte der regulär zulässigen Fahrgastzahlen besetzt werden.

Und wann tritt die Notbremse wieder außer Kraft?
Sinkt in dem entsprechenden Landkreis oder der kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, werden dort ab dem übernächsten Tag die Maßnahmen wieder aufgehoben.

Weiterführende Infos zu den oben genannten Regelungen im Infektionsschutzgesetz findet Ihr hier

Unterhalb einer Inzidenz von 100 gelten die Verordnungen der Länder.
Übersicht über die aktuellen Regelungen der Länder. 
Die Bundesländer haben die Regelungen der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes mittlerweile sämtlich in ihre Verordnungen aufgenommen. Leider haben die Länder es in ihren neuen Verordnungen versäumt, das generelle Verbot touristischer Übernachtungen bei niedrigeren Inzidenzwerten (stufenweise) aufzuheben, sodass sich nach aktuellem Stand für Ferienwohnungsanbieter erst einmal keine Änderungen ergeben, auch wenn die Bundesnotbremse eintritt. Dabei sind die Geltungsdauern der Verordnungen höchst unterschiedlich. Derweil in Schleswig-Holstein die Regelungen erst einmal bis zum 09. Mai gelten, hat Mecklenburg-Vorpommerns Verordnung bis zum 22.05. Bestand.

Bitte beachtet, dass die Länder auch über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes hinaus gehen können. So gilt beispielsweise für Mecklenburg-Vorpommern ein generelles Reiseverbot, für das es genau definierte Ausnahmen gibt.

Es empfiehlt sich, sich vor einem geplanten Urlaub auf den Seiten des jeweiligen Bundeslands bzw. des Landkreises zeitnah über die aktuellen Regelungen und Inzidenzwerte zu informieren.