Die Corona-Pandemie hat unser Zusammenleben in einem bisher ungekannten Ausmaß beeinflusst. Der Gesundheitsschutz muss zurecht an oberster Stelle stehen. Die positive Entwicklung bei den Zahlen der Neuinfektionen, gibt Hoffnung, dass eine schrittweise Aufhebung der Auflagen und Verbote nunmehr denkbar ist.

Die Tourismusbranche braucht dringend eine Perspektive. Die vergangenen Monate der Schließungen haben viele und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen an den Rand der Insolvenz gebracht. Für den Ferienhaustourismus ist es wichtig, dass nun ein Fahrplan erstellt wird, der uns schrittweise zurück zur Normalität bring. Natürlich immer unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen der Pandemie. Uns ist bewusst, dass dies ein weiter Weg ist, der nicht immer geradlinig verlaufen wird und immer wieder an die aktuellen Notwendigkeiten angepasst werden muss. Dennoch halten wir es für wichtig, dass das Signal gesetzt wird, dass schrittweise Lockerungen vorgenommen werden. Für viele strukturschwache ländliche Regionen ist der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Ein längerer Verzicht auf Einnahmen aus dem Tourismus würde die betroffenen Kommunen und die lokale Wirtschaft hart treffen, mit teil irreversiblen Folgen.
Und auch für die Gäste wäre eine Lockerung wünschenswert: Der Erholungsurlaub ist gerade nach dem Lockdown umso wichtiger für Gesundheit und Entspannung. Nach Wochen der sozialen Isolation und Kontaktbeschränkungen leiden insbesondere Familien mit Kindern unter dem Zusammenleben in teils beengten Verhältnissen. Für diese Familien ist es besonders wichtig, eine Auszeit zu bekommen und Stress abzubauen.

Der Deutsche Ferienhausverband als größter Branchenverband im Ferienhaustourismus plädiert deshalb dafür:

  • eine schrittweise verantwortungsbewusste Öffnung des Tourismus unter Einhaltung des Infektions- und Gesundheitsschutzes einzuleiten,
  • dass die Bundesländer einen koordinierten Fahrplan zur stufenweisen Öffnung mit Zeitplan auf den Weg bringen,
  • etwaige Auflagen bundesweit zu koordinieren, klar und unmissverständlich zu formulieren und auf Umsetzbarkeit zu überprüfen, damit Gäste und Tourismusunternehmen verlässliche und nachvollziehbare Bedingungen vorfinden,
  • als wichtigen Indikator für eine Freigabe heranzuziehen, welche Urlaubs- und Übernachtungsformen dazu geeignet sind, die allgemeinen Auflagen zur Eindämmung der Pandemie wie Abstandsregeln oder Kontakteinschränkungen einzuhalten,
  • Ferienwohnungen und -häuser als autarke Übernachtungsform folgerichtig gleich im ersten Schritt zu berücksichtigen und den Ferienwohnungs- und Ferienhaustourismus bundesweit umgehend wieder zuzulassen
  • Auf die Eigenverantwortung der Gastgeber, Gäste und Tourismusorte zu setzen, statt pauschalierte Vorgaben oder generelle Kapazitätsbegrenzungen zu erlassen.

Der Ferienhaustourismus als autarke Urlaubsform ist in hohem Maße dazu geeignet, die zur Vermeidung weiterer Infektionen erlassenen Auflagen und Empfehlungen (soziale Distanz, Abstandsregeln, Hygieneregeln) einzuhalten. Wenn sich Gastgeber und Gäste an diese Auflagen halten, entsteht kein erhöhtes Infektionsrisiko im Vergleich zum Aufenthalt daheim. Maßgeblich muss aus unserer Sicht sein, dass sich die Menschen regelkonform verhalten. Nicht aber, wo sie herkommen. Deshalb halten wir jede Beschränkung, Reisen beispielsweise auf das eigene Bundesland zu begrenzen für nicht zielführend. Viele Gäste an den Küsten von Nord- und Ostsee reisen beispielsweise aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg an. Diese Gäste sind essenziell für das Überleben der Tourismusbetriebe. Wir begrüßen es, wenn in einem ersten Schritt Zweitwohnungsbesitzern der Aufenthalt in ihrem Feriendomizil wieder ermöglicht wird, fragen uns aber zugleich, wieso nicht zugleich auch die touristische Nutzung von Ferienwohnungen wieder ermöglicht wird, denn von einem Urlaubsgast geht kein höheres Gefährdungspotenzial aus als von einem Zweitwohnungsinhaber.

  • Der Abstand zwischen den Wohneinheiten ist in der Regel groß. Es gibt in den meisten Fällen keine zwangsläufigen Kontaktpunkte wie Lifts oder Eingangsbereiche.
  • Die Anreise erfolgt häufig kontaktarm im eigenen PKW.
  • Unter Wahrung der allgemeingültigen Auflagen wie Kontaktbeschränkungen, sozialer Distanz, Abstandsgeboten und Hygieneregeln ist der Aufenthalt in einer Ferienwohnung keinesfalls riskanter als in der heimischen Wohnung.
  • Ferienwohnungen und -häuser sind in besonderem Maße bei Familien und Paaren beliebt. Das heißt, die Gäste reisen ohnedies mit den Kontaktpersonen an, mit denen sie auch im Alltag zusammenleben.
  • Generell wird die gemeinsame Unterbringung auf Personen beschränkt, denen ohnedies der Kontakt gemäß den Rechtsverordnungen der Bundesländer erlaubt ist.
  • Die Übergabe und Bezahlung der Wohnung erfolgen kontaktlos durch Online-Überweisungen/Bezahlservices und die kontaktlose Übergabe der Schlüsse (Schlüsseltresore).
  • Auch für Fälle in der eine kontaktlose Übergabe nicht möglich ist, können die Agenturen vor Ort das Risiko einer Infektion durch ausreichende Schutzmaßnahmen minimieren.
  • Die Gäste können sich selbst versorgen und in der Wohnung/dem Haus verpflegen. Der Einkauf kann wie zuhause von einer Person unter Beachtung der Auflagen durchgeführt werden.
  • Für Risikogruppen ließe sich ein Einkaufsservice organisieren.
  • Es gibt keinen zusätzlichen Infektionsdruck durch Hauspersonal.
  • Ferienwohnungsurlauber buchen im Schnitt Aufenthalte von mehr als einer Woche. Das heißt, es finden weniger Gastwechsel statt.
  • Aktuell deutet der Buchungstrend für den Sommer sogar auf längere Buchungszeiträume hin als im vergangenen Jahr.
  • Viele Ferienwohnungen und -häuser sind mit einer eigenen Waschmaschine ausgestattet.
  • Ferienwohnungsurlauber bevorzugen bei Ihren Urlaubsaktivitäten gerne naturnahe Erlebnisse wie Fahrradtouren, Wanderungen oder Strandaufenthalte, die ebenfalls dazu geeignet sind, soziale Distanz und die gebotenen Abstände zu wahren.

Die Branche erklärt sich zudem bereit, alles Notwendige beizutragen, um das Risiko für Mitarbeiter, Gäste und Einheimische so gering wie möglich zu halten:

  • Die Unternehmen erstellen – soweit nicht bereits geschehen – ein Pandemiekonzept, unter Beachtung der Rechtsverordnungen der Bundesländer und der arbeitsmedizinischen Schutz- und Vorsorgeregelungen.
  • Zudem sorgen sie für die notwendigen Vorkehrungen, um den Betrieb für Mitarbeiter und Gäste so gefahrlos wie möglich zu gestalten.
  • Die Branche verpflichtet sich, den Gästen umfassende Informationen über Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln (z.B. Abstandsregeln, Nies- und Hust-Etikette, Handhygiene) und wichtige Kontaktdaten vor Ort (z.B. Ärzte, Apotheken Krankenhaus, Gesundheitsamt) auszuhändigen. Die Branche kommuniziert die Verbindlichkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen an ihre Gäste. Gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
  • In Absprache mit den lokalen Behörden werden Konzepte erstellt, wie mit Erkrankungen vor Ort umzugehen ist.
  • Die Branche erstellt einen Reinigungsstandard für Ferienwohnungen. Gastgeber und Reinigungsservices werden angehalten, die besonderen Erfordernisse für Reinigung und Desinfektion einzuhalten.
  • Zwischen Abreise und Anreise neuer Gäste wird ein ausreichend zeitlicher Abstand für Reinigung und Desinfektion eingehalte
  • Die Branche erstellt einen Ratgeber für Gastgeber, welche Maßnahmen bei der Ausstattung einer Wohnung ergriffen werden können, um Infektionsrisiken zu verringern

Darüber hinaus halten wir es für wichtig, wenn sich Politik, Verwaltung und Tourismusbranche in einen gemeinsamen Dialog begeben, um die weiteren Schritte abzustimmen, auf Landesebene wie auch lokal.

Berlin, 04. Mai 2020, an die Landesregierungen in Deutschland