Deutscher Ferienhausverband und der Landesverband der Campingwirtschaft Mecklenburg-Vorpommern fordern landesweite Öffnung

Rostock/Berlin, 21.05.2021. Der Deutsche Ferienhausverband e. V. und der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland/Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (BVCD/MV) kritisieren scharf die späten Öffnungsschritte für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern. Beide Verbände fordern sowohl die sofortige Aufhebung des Verbots der Unterbringung in autarken Unterkünften wie Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Wohnwagen sowie den Verzicht auf eine Landeskinderregelung. Der Tourismus gehört in Mecklenburg-Vorpommern zu den wichtigsten Wirtschaftsfaktoren.

„Während die Nachbarländer Schleswig-Holstein und Brandenburg unter Auflagen bereits ganz oder für kontaktarme Unterkunftsformen öffnen, gehen den Vermietern und Campingplatz-Betreibern in Mecklenburg-Vorpommern nun auch noch das wichtige Pfingstgeschäft und die ersten Juni-Wochen verloren“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands. „Erneut muss unter großem Aufwand storniert und umgebucht werden. Bei vielen privaten Ferienwohnungsvermietern sind nach Monaten des Lockdowns ohne Corona-Hilfen sämtliche Rücklagen aufgebraucht. Auch bei den Gästen wächst der Unmut. Sie brauchen nach einem strapaziösen Corona-Jahr endlich eine Pause. Wir befürchten, dass sich viele Urlauber umorientieren und ins Ausland reisen.“

Erst spät hat sich die Landesregierung zu Öffnungsschritten geäußert und mit dem 14. Juni einen deutlich späteren Termin angekündigt als beispielsweise die Nachbarländer Schleswig-Holstein oder Brandenburg. Für die Woche ab dem 07. Juni ist eine Landeskinderregelung vorgesehen, die kaum praktikabel ist, da die wenigsten Urlaubsgäste aus dem eigenen Bundesland anreisen. Eine ähnliche Regelung in Niedersachsen wurde vor zwei Tagen vom OVG Lüneburg für unwirksam erklärt. Für die Verbände ist es nicht nachvollziehbar, wieso nicht wenigstens autarke Übernachtungsformen wie Ferienhäuser und Camping- und Wohnmobilplätze bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 geöffnet werden dürfen. Etliche andere Bundesländer, z. B. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, und Sachsen-Anhalt gehen diesen Weg.

„Wir möchten noch einmal ausdrücklich betonen, dass laut Robert-Koch-Institut generell keinerlei Anzeichen dafür bestehen, dass das Infektionsumfeld Campingplatz oder Ferienwohnung eine übergeordnete Rolle im Vergleich zu anderen Bereichen spielt. Da die Plätze sowie Ferienunterkünfte während der zweiten und dritten Welle komplett geschlossen waren, hatten diese überhaupt keinen Beitrag zum Infektionsgeschehen“, sagt Christin Lemcke, Geschäftsstellenleiterin des BVCD/MV.

Zudem strebe der Landkreis Vorpommern-Rügen, wo die Inzidenzen niedrig sind, eine frühere Öffnung ab dem 01. Juni an. „Diese Perspektive sollte für das gesamte Land eröffnet werden“, so Lemcke weiter. „Auch andere Kreise wie Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim liegen unter einer Inzidenz von 50. Nicht ein Landkreis in MV liegt auch nur in der Nähe der 100-er-Inzidenz. Die Menschen haben geduldig Monate des Lockdowns und auch die Regelungen der Bundesnotbremse mitgetragen und ihren Teil geleistet, die Pandemie einzudämmen. Das heißt aber auch, dass man bei stark sinkenden Zahlen mit angemessenen Öffnungen reagieren muss, will man kein Vertrauen verspielen.“

Betreiber von Ferienhäusern und Campingplätzen haben intensiv in Schutzkonzepte investiert. Diese haben sich bereits im Sommer 2020 bewährt, wo es trotz voll ausgebuchter Tourismusorte zu keinem Anstieg der Infektionen gekommen ist. Dass sicherer Urlaub auch zu Pandemiezeiten möglich ist, hat sich nicht zuletzt in den Modellregionen in Schleswig-Holstein bestätigt.

„Die Kombination aus steigender Impfquote, Testregimes, Nachverfolgung und Hygienekonzepten und nicht zuletzt das Charakteristikum als kontaktarme Übernachtungsform machen eine sichere Öffnung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Campingplätzen bereits jetzt möglich“, so Lemcke. Die Verbände fühlen sich durch das Niedersachsen-Urteil des OVG-Lüneburg, das die sogenannte Landeskinderregelung gekippt hat, bestärkt. In der Begründung heißt es, dass das Verbot der Beherbergung von Gästen außerhalb des eigenen Bundeslands nur unwesentlich zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitrage. Die Regelung wurde im Rahmen der bestehenden Schutzmaßnahmen und Auflagen als unangemessen eingestuft. Die Einschränkung der Berufsfreiheit stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen.

„Dass das Verbot der Beherbergung in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern ohne Berücksichtigung der zu Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen weiter Bestand hat, ist unverhältnismäßig“, sagt Schwefel. „Dass ausgerechnet die Regierung des Reiselandes Mecklenburg-Vorpommern, die für das Land so wichtige Reisebranche im Regen stehen lässt, ist nicht nachvollziehbar. Dabei geht es nicht nur um die Ferienimmobilien- und Campingbranche. Der Tourismus ist ein Wirtschaftsmotor für das gesamte Land und vor allem strukturschwache Regionen. Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungen und Handwerksbetriebe hängen unmittelbar von den Einnahmen durch Urlaubsgäste ab. Wer soll denn die zu Pfingsten geöffneten Gaststätten besuchen, wenn nicht die Feriengäste? Wir hoffen, dass Ministerpräsidentin Schwesig ein Einsehen hat und die Weichen noch einmal umstellt – und das bald. Wir brauchen jetzt eine Lösung, um weitere negative Effekte abzuwenden.“

Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.
Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Millionen Feriendomizile weltweit werden über die Mitgliedsunternehmen offeriert. Der Deutsche Ferienhausverband engagiert sich im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt. Info: www.deutscher-ferienhausverband.de.

Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland/Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland/ Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (BVCD/MV) wurde am 11. März 1991 als Interessenvertreter der Campingbranche
Mecklenburg-Vorpommerns gegründet. Sitz des Landesverbandes ist in Rostock. Der BVCD/MV zählt heute rund 80 Camping- und Wohnmobilstellplatzunternehmer*innen zu seinen Mitgliedern und
dient im Interesse seiner Mitglieder durch allgemeine und fachliche Beratung, gegenseitigen Erfahrungsaustausch und durch touristische Informationen. Er vertritt weiterhin die Interessen seiner
Mitglieder gegenüber Behörden sowie anderen Institutionen und betreut die Mitglieder in Fragen, die im Zusammenhang mit der Führung des Betriebes auftreten. Info: www.bvcd-mv.de