Michelle Schwefel, tourismuspolitische Referentin des DFV, bezieht als Sachverständige Stellung vor dem Tourismus-Ausschuss

Berlin, 16.03.2016. Der Deutsche Ferienhausverband e. V. setzt sich für eine Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein. Dort sind Ferienwohnungen als mögliche Nutzungsform in Wohngebieten nicht explizit benannt, obwohl deren Vermietung seit Jahrzehnten gängige Praxis ist. Mehrere Klagen haben in den letzten Jahren gehäuft zu Vermietungsverboten geführt. Vermieter und Gäste sind verunsichert, Tourismusgemeinden entgehen wichtige Einnahmen. Eine Teillösung ist absehbar. Demnach könnte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) in einer Klarstellung der BauNVO Ferienwohnungen als kleine, nicht störende Gewerbebetriebe einstufen. Damit wären sie in allgemeinen Wohngebieten zulässig. Für den DFV ist diese Lösung allerdings zu kurz gefasst.

Der Verband fordert in seinem offiziellen Statement zur Anhörung eine umfassende Änderung der Baunutzungsverordnung, die generell den Bestand in Wohngebieten sichert und den Neubau von Ferienwohnungen sowie eine Durchmischung von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen zulässt. „Ferienwohnen liegt im Trend, sowohl bei Vermietern als auch bei Gästen. Der private Ferienwohnungsmarkt ist dabei von enormer Bedeutung. Fast 70 Prozent der Übernachtungen finden in privaten Quartieren statt. Es sind vor allem die privaten Vermieter, die ihre Ferienwohnungen in Wohngebieten anbieten“, sagt Michelle Schwefel, Politikreferentin des DFV, die als Sachverständige an der Anhörung teilnimmt. „Fielen diese weg, würde es drastische Einbußen geben ─ für die Kommunen und die lokale Wirtschaft.“ Es gibt aber auch einen sozialen Aspekt: Viele Vermieter sichern sich durch ihre Ferienwohnung ihre Altersvorsorge oder die Finanzierung ihrer Häuser. „Wir brauchen sowohl für die allgemeinen als auch für die reinen Wohngebiete eine klare Regelung, die Anbietern und Gästen gerecht wird und den Kommunen zugleich den nötigen Handlungsspielraum für lokale Besonderheiten lässt. Deshalb fordern wir, Ferienwohnungen als zulässige Nutzungsart in Wohngebieten in die BauNVO aufzunehmen.“

5,5 Milliarden Euro Umsatz generiert der private Ferienhaustourismus laut einer Studie von FeWo-direkt und dem Deutschen Ferienhausverband pro Jahr. Private Vermietungsangebote mit weniger als zehn Betten machen damit 69 Prozent am gesamten Ferienhausmarkt aus.* „Für strukturschwache Regionen und Gemeinden sind Ferienwohnungen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. In vielen Orten haben sich über Jahrzehnte touristische Strukturen entwickelt, von denen Anwohner, Vermieter, Einzelhandel und Gastronomie und nicht zuletzt die Kommunen profitieren. Ein Verbot, das zwangsläufig auch zu einem Investitionsstopp auf dem Ferienhausmarkt führt, hätte für viele Orte massive Folgen“, so Schwefel weiter. „Bis spätestens zur Sommersaison 2017 muss eine Lösung her, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.“

Die öffentliche Anhörung findet am heutigen Mittwoch, 16.03.2016 um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus in Berlin unter dem Vorsitz von Heike Brehmer (CDU/CSU) statt.

*Quelle: „Der Ferienhausmarkt in Deutschland – Volumen und ökonomische Bedeutung“, von FeWo-direkt und dem Deutschen Ferienhausverband e. V., Juni 2015

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Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.
Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist mit 15 Mitgliedern Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de

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