Hannover/Berlin, 03.04.2019. Am vergangenen Mittwoch hat der Niedersächsische Landtag ein Zweckentfremdungsgesetz verabschiedet, dass auch im starken Maße den Tourismus in Ferienwohnungen betrifft. Sollte eine Kommune fortan eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, ist die Vermietung an Urlaubsgäste nur noch für zwölf Wochen im Jahr genehmigungsfrei. In Fremdenverkehrsgebieten sogar nur für acht Wochen. Erfreulich: Vermietern, die bereits vor dem 01.01.2019 ihre Ferienwohnung rechtmäßig an Urlauber vermietet haben, wird ein Bestandsschutz eingeräumt.

„Wir haben uns vehement dafür eingesetzt, dass es einen Bestandsschutz für bestehende Ferienwohnungen in Niedersachsen gibt“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands. „Die Tourismusorte leben von ihren Ferienhausgästen. Insbesondere bei Familien sind Ferienwohnungen sehr beliebt und tragen maßgeblich zur Attraktivität eines Tourismusortes bei.“ Feriengäste sorgen für reichlich Umsatz bei lokaler Gastronomie und Einzelhandel. Sie zahlen Kurtaxe und die umfangreichen Kultur- und Freizeitangebote für Touristen kommen auch den Einheimischen zugute.

Doch nicht nur für den Tourismus hätte eine anderslautende Regelung negative Folgen gehabt. Der Verband versteht die Regulierungen als massiven Eingriff in verfassungsmäßig garantierte Eigentumsrechte. „Jeder Eigentümer kann dieses Szenario nachvollziehen. Man vermietet seit Generationen an Ferientouristen, benötigte dafür nie eine Genehmigung und wird dann von heute auf morgen ins Unrecht gesetzt. Das schadet nicht nur dem Tourismus, sondern auch den Existenzen der Vermieter.“

Trotz der Freude über den Bestandsschutz – ein Wermutstropfen bleibt: Offen ist derzeit, wie die Betroffenen die Rechtmäßigkeit der Vermietung nachweisen müssen und mit welchem bürokratischen Aufwand das verbunden sein wird. „Oftmals brauchten Vermieter bisher gar keine Genehmigung. Daher wollen wir auf eine praxisnahe Lösung hinwirken. Mietverträge und Belege über Kurtaxe und Tourismusabgaben sollen zukünftig ausreichen, um eine rechtmäßige Vermietung zu belegen.“ Zudem hält es der Verband für sinnvoll, erst ab dem Tag zu regulieren, an dem das Gesetz in Kraft tritt und nicht rückwirkend zum 01. Januar 2019. „Eigentümer, die bereits in diesem Jahr mit der Vermietung an Feriengäste begonnen haben, haben dies basierend auf dem geltenden Recht getan und in gutem Glauben gehandelt“, sagt Schwefel. „Eine Investition in eine Ferienwohnung kann sich über einen gewissen Zeitraum erstrecken. Man würde jene Vermieter ungleich behandeln, wenn ihnen durch einen vorzeitig gesetzten Stichtag die Rechtsgrundlage entzogen werden würde.“

Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.

Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Mehr als fünf Millionen Feriendomizile weltweit werden über die Mitgliedsunternehmen offeriert. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de

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