Politische Stellungnahme und Forderungspapier für die Ferienhausbranche

    • Mittelständische Ferienhausunternehmen stehen kurz vor der Insolvenz
    • Täglich erreichen uns Hilferufe von Ferienhausanbietern in den Tourismusregionen
    • Umfangreicher Rettungsschirm gefordert, der auch den Mittelstand abdeckt

Die Tourismusbranche ist von der Corona-Krise im besonderen Maße betroffen. Durch Reiseverbote und behördliche Auflagen sind 100-prozentige Umsatz- und Buchungsverluste zu verzeichnen. Die Überlebensfähigkeit von privaten und gewerblichen Ferienhausbietern ist akut bedroht. Vor allem mittelständische Agenturen stehen vor der Insolvenz.

Wir benötigen dringend einen Schutzschirm für die mittelständische Reisewirtschaft. Sie bilden das Rückgrat für den Tourismus in Deutschland und Europa.

Der Deutsche Ferienhausverband hat sich daher mit einem 8-Punkte-Maßnahmen-Katalog an die Bundesminister gewandt.

 

8-Punkte-Maßnahmen-Katalog zur Rettung der deutschen Ferienhausbranche:

      1. Unbürokratischer und schneller Zugriff auf Förderkredite, um akute Liquiditätsprobleme zu beheben
      2. Schnell wirkende, niedrigschwellige und leicht zugängliche Liquiditätshilfen des Bundes.
      3. Die Haftungsfreistellung für Förderkredite an Unternehmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise muss auf 100 % erhöht werden
      4. Berücksichtigung der Belange des Individualtourismus bei politischen Maßnahmen
      5. Nicht rückzahlbare Beihilfen für Unternehmen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind
      6. Ein Moratorium für die Rückzahlung von Vorauszahlungen im Stornofall oder alternativ Gutscheine, wie einige europäische Nachbarländer sie bereits ermöglicht haben. Diese Gutscheine sollten durch eine Garantiezusage der Bundesregierung gestützt werden, um für Kunden die nötige Sicherheit zu gewährleisten
      7. Aufstockung des Personals bei den ARGEN, damit unnötige und unerwünschte Entlassungen vermieden werden können
      8. Sofortiges Fließen des Kurzarbeitergeldes und Verlängerung der Bezugsdauer

Durch die behördliche Untersagung touristischer Reisen in Deutschland, durch vergleichbare Maßnahmen bei den europäischen Nachbarn und durch Grenzschließungen sehen sich unsere Mitgliedsunternehmen einer Stornierungsrate von 100 % für die Osterferien gegenüber. Auch für die Pfingstferien bis weit in die Sommersaison werden Vermittlungsportale und Gastgeber mit Stornierungen und einer wachsenden Buchungszurückhaltung bis hin zum völligen Buchungsstopp konfrontiert.

Ein Ende ist nicht absehbar, es steht zu befürchten, dass auch die Hauptsaison im Sommer als Totalausfall zu verbuchen sein wird. Die daraus resultierenden schmerzhaften Umsatzeinbußen lassen sich nicht kompensieren, weil auch Ersatzbuchungen nicht möglich sind.

Die akuteste Bedrohung stellen jedoch die massiven Rückzahlungsforderungen für stornierte Übernachtungen dar, die binnen kürzester Zeit zu Insolvenzen führen werden.
Bereits geleistete Zahlungen der Feriengäste für Aufenthalte, die aufgrund behördlicher Verbote und Auflagen storniert werden müssen, sind umgehend zurückzuerstatten. Gastgeber verwehren die Zahlung der Vermittlungsprovision, da die Buchung nicht durchgeführt werden kann. Dadurch kommen die Unternehmen akut in Liquiditätsschwierigkeiten. Es können keine Einnahmen erzielt werden, die Kosten laufen weiter, eine Insolvenz ist bei kleinen und mittelständischen Unternehmen schon nach wenigen Tagen kaum mehr abwendbar. Zwar bemühen sich unsere Mitglieder etwas Luft zu bekommen, indem man den Gästen eine Umbuchung anbietet, darauf lassen sich aber viele Gäste angesichts der Ungewissheit und eigener wirtschaftlicher Probleme nicht ein.

Die von der Bundesregierung bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Folgen aufzufangen und drohende Insolvenzen abzuwenden, sind wichtige erste Schritte, die wir sehr begrüßen. Sie reichen aber aus unserer Sicht nicht aus. Insbesondere mittelständische Betriebe werden von den Hilfsmaßnahmen nur unzureichend aufgefangen.

So steht die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige nur Unternehmen bis zehn Mitarbeitern offen. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wendet sich an Großunternehmen. Der für unsere Wirtschaft so wichtige Mittelstand hingegen soll Verluste durch Förderkredite auffangen. Hier klafft aus unserer Sicht eine Sicherungslücke, die geschlossen werden muss.

Wir begrüßen, dass Klein- und Kleinstunternehmern wie Privatvermietern von Ferienwohnungen auf diese Weise schnell und unbürokratisch geholfen wird. Eine vergleichbare Hilfe ist aber auch für Unternehmen vonnöten, die mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen.

Während Verbrauchern durch die besondere Situation das Recht auf ein außerordentliches Storno eingeräumt wird, sehen sich die Unternehmen allein in der Pflicht. Ein Förderkredit kann bei der Überbrückung helfen und für die nötige Liquidität sorgen, es bleibt aber dabei, dass die betroffenen Firmen allein für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, obwohl auch sie unverschuldet in diese Lage gekommen sind und dieser mit keiner unternehmerischen Entscheidung entgegenwirken konnten.

Schon jetzt ist abzusehen, dass viele zuvor gesunde Unternehmen unter den aktuellen Umständen nicht weitermachen werden können, sofern ihnen nicht umfassend geholfen wird.

Zudem stellen sich in der Praxis gravierende Probleme, die Hilfen in Anspruch zu nehmen:

      1. Der Zugang zu den Krediten gestaltet sich für Unternehmen teils schwierig, weil keine Beratungstermine zu bekommen sind, da die Hausbanken überlastet sind oder gar Zweigstellen schließen. Dieses Problem wird sich weiter zuspitzen, denn viele Unternehmen auch aus anderen Branchen müssen sich um Hilfen bemühen.
      2. Die Bearbeitungszeiten für Förderkredite sind mit mehreren Wochen viel zu lang. In vielen Unternehmen der Tourismusbranche ist die Situation so prekär, dass es um Tage und nicht Wochen geht, in der die Insolvenz droht
      3. Die Bedingungen für die Gewährung der Förderkredite sind nicht auf die aktuelle Krise zugeschnitten. Ein Hindernis ist, dass nur eine Haftungsfreistellung von 80% erfolgt. Angesichts der aktuellen Situation und der Aussicht, dass die wirtschaftliche Lage noch lange ungewiss sein wird, sind Hausbanken nicht bereit, dieses verbleibende Risiko zu übernehmen. Auch zu kurze Zahlungsziele sind ein Hindernis bei der Kreditvergabe.
      4. Auch bei der Beantragung und Auszahlung von Kurzarbeitergeld kommt es zu Verzögerungen, weil die Beratungsstellen überlastet sind. Angesichts der prekären und drängenden Situation sehen sich Unternehmen so genötigt, Mitarbeiter, die sie gerne weiterbeschäftigt hätten, zu entlassen, um ihre Kosten zu reduzieren und die Insolvenz abzuwenden.
      5. Die Dynamik der Ereignisse, die unterschiedlichen Auflagen und Regulierungen und der Kanon der Hilfsmaßnahmen auf Bundes-, Landes- und europäischer Ebene fordert viele Unternehmen und auch Branchenverbände bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit.

Angesichts einer sich stetig zuspitzenden Situation (Schließung der Grenzen, bundesweites Verbot von touristischen Übernachtungen) und die zu erwartenden gravierenden Auswirkungen bis weit in den Sommer hinein müssen die wirtschaftlichen Einbußen in den betroffenen Unternehmen auch mittelfristig adressiert werden. Die bereits auf den Weg gebrachten Hilfsinstrumente mit ihrer ungleichen Lastenverteilung tun das nicht. Es bedarf aus unserer Sicht eines effektiven Beihilfeprogramms in Form von direkten Finanzhilfen/Zuschüssen für Agenturen, Vermittlungsportale und Gastgeber.

Wir halten es deshalb für sinnvoll, beispielsweise die wegen durch behördliche Anordnungen aufgrund der Corona-Krise erfolgten Rückzahlungen von Vorauszahlungen und Provisionen durch eine Beihilfe auszugleichen. Eine Streckung der Rückzahlungen oder Gutscheine vermögen zwar die akute Belastung zu mildern. Die einseitige finanzielle Belastung der Unternehmen wird dadurch aber nur zeitlich verschoben.

> Pressemitteilung zur Meldung