Politische Stellungnahme zur Gutschein-Lösung

Der Deutsche Ferienhausverband begrüßt die Absichten der Bundesregierung, für die Tourismuswirtschaft Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Insbesondere die heute beschlossene 100 prozentige Haftungsfreistellung der Hausbanken für KfW-Kredite begrüßen wir sehr, wird dadurch doch ein wichtiger Baustein zur Rettung mittelständischer Betriebe endlich auch für Unternehmen in der Tourismuswirtschaft zugänglich.

Auch die in der letzten Woche beschlossene Gutschein-Lösung begrüßen wir grundsätzlich. Zugleich müssen wir aber feststellen, dass die vorgestellte Lösung einen wichtigen Teil des Tourismus vollkommen außer Acht lässt. – anders als beispielsweise in Frankreich, wo der komplette touristische Markt eingeschlossen wird. Nicht erfasst wird das breite Angebot von Individualbuchungen, die Buchung von Ferienwohnungen und –häusern aber auch Hoteleinzelbuchungen, Jugendherbergen, Campingplätze oder Städtetouren. Große Teile der deutschen Reisebranche bleiben somit außen vor. Allein der Ferienhausmarkt nimmt 25 Prozent am Gesamtübernachtungsmarkt ein.

Die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie treffen die deutsche Tourismuswirtschaft und speziell die mittelständischen Unternehmen aus dem Ferienhaustourismus mit besonderer Härte: Einmal verlorene Buchungen lassen sich nicht zu einem späteren Zeitpunkt neu verkaufen, die Umsätze sind verloren. Insofern unterscheidet sich die Situation der Vermieter und Vermittler in der Ferienhausbranche nicht von der von Reiseveranstaltern oder von Veranstaltungsunternehmen, die ebenfalls in die Gutschein-Lösung mit einbezogen worden sind.

Auch unsere Betriebe sind in Vorleistung gegangen, haben laufende Kosten und werden nicht in der Lage sein, diese Ausgaben durch neue Buchungen aufzufangen, weil es keinen Nachholeffekt gibt. Die derzeit drängendsten Probleme sind der unkontrollierte Mittelabfluss, verursacht durch Massenstornierungen und dadurch bedingte Rückzahlungen an die Urlauber sowie der vollständige Wegfall der Umsätze aus Provisionen für den geleisteten Service. Beides bedroht die Liquidität der betroffenen Unternehmen akut und kann – angesichts der ungewissen Lage – auch nicht durch Buchungen für die Pfingstferien oder die Sommersaison aufgefangen werden.

Im Gegenteil: Sollten die behördlichen Auflagen andauern, ist mit einem Komplettverlust der Buchungssaison zu rechnen.

Wir fordern daher als Sofortmaßnahmen:

  • Eine Ausweitung der Gutschein-Lösung auch auf individuell gebuchte touristische Leistungen wie die Vermittlung von Ferienwohnungen.
  • Eine Absicherung dieser Gutscheine durch den Staat, analog zur Absicherung für Reisen, die dem Pauschalreiserecht unterliegen, um den Kunden größere Sicherheit zu geben.
  • Zur Absicherung der Ferienhausvermittler und -agenturen wird ein Notfallfonds eingerichtet, aus dem die durch die Corona-Krise bedingten Umsatzausfälle aus Provision erstattet werden. Geltend gemacht werden können Umsatzverluste, die wegen der Stornierung aufgrund behördlicher Anordnungen in der Corona-Krise vorgenommen werden mussten und deren Buchung vor Beginn der jeweiligen behördlichen Auflagen stattgefunden hat.
  • Die Schließung der Mittelstandslücke für Betriebe mit elf bis 249 Beschäftigten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.
  • Eine Anhebung der Haftungsfreistellung für die Hausbanken und Sparkassen auf 100 Prozent bei den Liquiditätshilfen für Betriebe bis zehn Beschäftigten.
  • Eine bundeseinheitliche Klarstellung, dass auch Vermieter von Ferienwohnungen, die durch den Verlust von Buchungen durch behördliche Auflagen in existentielle wirtschaftliche Not geraten, Zugang zu Liquiditätshilfen und nicht rückzahlbaren Zuschüssen bekommen.
  • Eine Vereinheitlichung der Landeshilfen, damit die nötigen Hilfen allen unverschuldet in Bedrängnis geratenen Unternehmen zur Verfügung stehen. So beflügelnd der föderale Wettbewerb sein kann, es sollte nicht vom Unternehmenssitz abhängen, ob ein Unternehmen die dringend benötigte Hilfe in ausreichendem Umfang bekommt.

Eine Ausweitung der Gutschein-Lösung auf Individualbuchungen wäre ein erster Schritt, um drohenden Insolvenzen zu begegnen. Die geplante Änderung des BGB, damit auch Veranstaltungsunternehmen Gutscheine statt Rückzahlungen ausgeben können, ließe sich auf Individualbuchungen im Tourismus ausweiten. Damit würde man dann auch dem Vorbild unserer europäischen Nachbarn Folge leisten, die zwischen unterschiedlichen Buchungsformen nicht diskriminieren, sondern die Tourismuswirtschaft in Gänze mit ihren Hilfsmaßnahmen zu erfassen versuchen.

Nichtsdestotrotz ist eine Gutschein-Lösung kein Allheilmittel. Bei der Vermittlung von Ferienwohnungen sind die Vertragspartner Vermieter und Gast, die einen Mietvertrag schließen. Ferienhausportale und Agenturen sind Vermittler, die den Kontakt herstellen und die Buchung im Auftrag des Gastgebers abwickeln. Dafür erhalten diese eine Provision, die Teil der Anzahlung ist und nun ebenfalls an den Gast zurückgezahlt werden muss, obwohl die Leistung erbracht ist. Wird der Gutschein zu einem späteren Zeitpunkt durch den Gast beim Vermieter eingelöst, ist der Vermittler in der Regel nicht in diesen Prozess involviert, er erhält demnach auch keine Provision. Somit ergeben sich für den Zeitraum der behördlichen Verbote touristischer Übernachtungen Verluste, die nicht oder nur unzureichend wieder wettgemacht werden können, derweil die Unternehmen bereits investiert haben und ihre laufenden Kosten weiterhin anfallen. Aus diesem Grund muss ein anderer Weg gewählt werden, um die existenzbedrohenden Verluste der betroffenen Unternehmen aufzufangen.

Deswegen plädieren wir für diese Fälle für einen Hilfsfonds.

Es muss dringend Abhilfe geschaffen werden: Unsere Unternehmen stehen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Es droht das massenhafte Sterben von Ferienhausagenturen und der Verlust von Arbeitsplätzen. Der Tourismus in Deutschland stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar, der bis zur Corona-Krise für Wachstum und Beschäftigung gesorgt hat und nun ohne eigenes Verschulden in Not geraten ist. Eine der größten Stärken des Deutschlandtourismus ist seine Vielfalt und diese ist akut bedroht. Es ist auch nicht im Sinne der Verbraucher, wenn es massenhaft zu Insolvenzen und einem Unternehmenssterben kommt. Wir appellieren deshalb im Namen der Ferienhausbranche dringend an die Politik: Handeln, bevor es zu spät ist.

Wir brauchen einen Notfallfonds für die Ferienhausbranche.