Am 27. März hat der Niedersächsische Landtag ein Zweckentfremdungsgesetz verabschiedet, dass auch im starken Maße den Tourismus in Ferienwohnungen betrifft. Sollte eine Kommune fortan eine Zweckentfremdungssatzung erlassen, ist die Vermietung an Urlaubsgäste nur noch für zwölf Wochen im Jahr genehmigungsfrei. In Fremdenverkehrsgebieten sogar nur für acht Wochen. Erfreulich: Vermietern, die bereits vor dem 01.01.2019 ihre Ferienwohnung rechtmäßig an Urlauber vermietet haben, wird ein Bestandsschutz eingeräumt.

Der Deutsche Ferienhausverband e. V. hat sich vehement dafür eingesetzt, dass es einen Bestandsschutz für bestehende Ferienwohnungen in Niedersachsen gibt. Die Tourismusorte leben von ihren Ferienhausgästen. Insbesondere bei Familien sind Ferienwohnungen sehr beliebt und tragen maßgeblich zur Attraktivität eines Tourismusortes bei. Feriengäste sorgen für reichlich Umsatz bei lokaler Gastronomie und Einzelhandel. Sie zahlen Kurtaxe und die umfangreichen Kultur- und Freizeitangebote für Touristen kommen auch den Einheimischen zugute.

Doch nicht nur für den Tourismus hätte eine anderslautende Regelung negative Folgen gehabt. Der Verband versteht die Regulierungen als massiven Eingriff in verfassungsmäßig garantierte Eigentumsrechte. Jeder Eigentümer kann dieses Szenario nachvollziehen. Man vermietet seit Generationen an Ferientouristen, benötigte dafür nie eine Genehmigung und wird dann von heute auf morgen ins Unrecht gesetzt. Das schadet nicht nur dem Tourismus, sondern auch den Existenzen der Vermieter.

Offen ist derzeit, wie die Betroffenen die Rechtmäßigkeit der Vermietung nachweisen müssen und mit welchem bürokratischen Aufwand das verbunden sein wird. Oftmals brauchten Vermieter bisher gar keine Genehmigung. Der DFV will auf eine praxisnahe und bürgerfreundliche Lösung hinwirken. Mietverträge und Belege über Kurtaxe und Tourismusabgabe sollen zukünftig ausreichen, um eine rechtmäßige Vermietung zu belegen.

Zudem hält es der Verband für sinnvoll, erst ab dem Tag zu regulieren, an dem das Gesetz in Kraft tritt und nicht rückwirkend zum 01. Januar 2019. Eigentümer, die bereits im laufenden Jahr mit der Vermietung an Feriengäste begonnen haben, haben dies basierend auf dem geltenden Recht getan und in gutem Glauben gehandelt. Eine Investition in eine Ferienwohnung kann sich über einen gewissen Zeitraum erstrecken. Man würde jene Vermieter ungleich behandeln, wenn ihnen durch einen vorzeitig gesetzten Stichtag die Rechtsgrundlage entzogen werden würde.