Deutscher Ferienhausverband e. V. plädiert, nicht vorschnell zu regulieren

Kiel/Berlin, 27.02.2019. Am heutigen Mittwoch, dem 27.02.2019 wird im Landtag Schleswig-Holstein über den Umgang mit Ferienwohnungen diskutiert. Michelle Schwefel, Leiterin der Geschäftsstelle des Deutschen Ferienhausverbands nimmt als Sachverständige teil. Sie rät Städten und Kommunen zur Vorsicht bei der Regulierung von Ferienwohnungen und verweist auf mögliche Konsequenzen. „Ferienwohnungen sichern regionale Tourismuseinnahmen und Arbeitsplätze. Sie haben in vielen Ferienorten zum touristischen und wirtschaftlichen Aufschwung beigetragen. Ein weitreichendes Verbot könnte einen großen Imageschaden nach sich ziehen.“

Die Vermietung von Ferienwohnungen ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für das Urlaubsland Schleswig-Holstein. 45 Prozent aller Übernachtungen von Feriengästen in Schleswig-Holstein finden in einer Ferienimmobilie statt. Der Anteil von Übernachtungen in privaten Ferienwohnungen liegt bei knapp zehn Millionen Übernachtungen. Hinzu kommen weitere sechs Millionen Übernachtungen bei gewerblichen Ferienwohnungsanbietern. Urlaubsgäste in privaten Ferienunterkünften in Schleswig-Holstein geben durchschnittlich 74 Euro pro Tag am Urlaubsort für Unterkunft, Verpflegung, Einkäufe und Dienstleistungen im Bereich aus Freizeit, Kultur und Mobilität aus. Daraus generiert allein der private Ferienhausmarkt in Schleswig-Holstein 719 Millionen Euro Bruttoumsatz pro Jahr (Studie: Der Ferienhausmarkt in Deutschland, FeWo-direkt und Deutscher Ferienhausverband e. V.).

Feriengäste beleben aber nicht nur die örtliche Wirtschaft: Zugleich können auch Anwohner vom Verkehrs- und Freizeitangebot profitieren. Laut Reiseanalyse 2018 sind Ferienwohnungen die beliebteste Unterkunftsform beim Urlaub in Deutschland. „Die Ferienhausnachfrage entwickelt sich seit Jahren positiv. Diesem Trend mit Regulierungen zu begegnen, ist für ein Urlaubsland wie Schleswig-Holstein nicht der richtige Weg“, erklärt Schwefel. „Wir haben es mit teils über Generationen gewachsene Strukturen zu tun, das Miteinander von Feriengästen und Einheimischen ist eine gelebte und geschätzte Tradition. Nicht zuletzt macht diese familiäre Form des Urlaubs einen wichtigen Erfolgsfaktor für einen Tourismusstandort aus.“ Familien wissen den Urlaub in einer Ferienwohnung als bezahlbare und komfortable Alternative zu schätzen und kommen teilweise in zweiter Generation in ihren angestammten Urlaubsort. Aber auch immer mehr Individualtouristen entscheiden sich für das Ferienhaus als Domizil. Viele Menschen, die sich an Nord- und Ostsee eine Ferienwohnung gekauft haben, sind schon früher als Gäste vor Ort gewesen.

Der Verband beobachtet zunehmend, dass Ferienwohnungen erst jahrelang geduldet und dann verboten werden sollen. „Das ist eine Vorgehensweise, die wir nicht gutheißen können. Vermieter haben sich vielerorts Existenzen aufgebaut und mit Ferienvermietung kalkuliert. Solche Verbote stellen einen erheblichen Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Eigentum dar, bringen Vermieter in Schwierigkeiten und schrecken zukünftige Investoren ab.“ Der Ferienhausverband plädiert daher für einen umfangreichen Bestandsschutz für bestehende Ferienwohnungen und fordert eine sachliche Diskussion, wenn es um den privaten Ferienhausmarkt geht.

Urlaub im Ferienhaus ist für viele Regionen ein wichtiger Erfolgsfaktor, der zur Attraktivität einer Region beiträgt. „Wenn eine Kommune zu dem Schluss kommt, dass reguliert werden muss, weil akute Wohnungsnot herrscht, dann wünschen wir uns eine Regulierung mit Augenmaß, die evidenzbasiert ist. Die rechtliche Handhabe ergibt sich aus der BauNVO. Es reicht nicht, anzunehmen, dass Ferienwohnungen den Wohnungsmarkt negativ beeinflussen. Was wir brauchen, sind belastbare Zahlen und eine regelmäßige Überprüfung, ob das Verbot den gewünschten Effekt hat“, so Schwefel. Der Verband begrüßt es, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein erst einmal prüfen will, ob eine Regulierung notwendig ist und damit das gewünschte Augenmaß beweist.

-> Ausführliche Stellungnahme des Verbands

> Pressefoto Michelle Schwefel

Über die Anhörung
Die Anhörung findet am 27. Februar 2019 um 11 Uhr im Wirtschaftsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein in Kiel statt. Anträge:
Klare Regeln für Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale, Antrag der Fraktion der SPD: Drucksache 19/930
Fairer Wettbewerb bei der Vermietung von Ferienunterkünften, Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Drucksache 19/979

Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.
Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Mehr als fünf Millionen Feriendomizile weltweit werden über die Mitgliedsunternehmen offeriert. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de