Deutscher Ferienhausverband warnt vor aggressiven Werbeanrufen und Abofalle durch die AVAS Marketing + Consulting GmbH und ConnectHouse UG
Telefonwerbung ist nicht nur nervig, sondern unter Umständen für den Anbieter auch rechtswidrig und für die möglichen Opfer kostspielig. Über eine Betreiberin von Ferienwohnungen wurde der Deutsche Ferienhausverband jetzt auf das fragwürdige Geschäftsgebaren der AVAS Marketing + Consulting GmbH, Olvenstedter Chaussee 104, 39130 Magdeburg, geführt von Jürgen (Peter) Scholz aufmerksam gemacht. Auf Scholz sind auch die Firmen AVAS UG, die EVENTpoint24 GmbH und die ConnectHouse UG in der Georgstraße 38 in Hannover zurückzuführen.
Die Masche: Vermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen erhalten einen oder mehrere unerwünschte Werbeanrufe, die bereits nach § 7 UWG verboten sind. Bei Verbrauchern gilt dies nämlich uneingeschränkt und auch bei gewerblichen Anbietern ist eine „mutmaßliche Einwilligung“ in Werbung nur bei Vorliegen sehr konkreter Anhaltspunkte zu unterstellen.
Nun jedoch zum Inhalt des verbotenen Anrufs: Am Telefon wird dem Vermieter ein kostenloses Probeinserat für ein oder zwei Monate auf einer der von der Agentur betriebenen Unterkunftsplattformen wie zimmersuche24 angeboten. Dieses geht nach Ablauf der Testphase automatisch in ein kostenpflichtiges Abo-Modell über, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Mindestlaufzeit hierfür beträgt zwei Jahre. Die Kosten für den Unterkunftseintrag belaufen sich auf mehrere Hundert Euro. Die Kündigungsfrist endet zwei Wochen vor Ablauf des Probezeitraums.
Das Dilemma: Stimmen Unterkunftsbetreiber der Zusendung weiterer Informationen am Telefon zu, wird daraus nachträglich ein Vertragsverhältnis konstruiert, obwohl zuvor keines vereinbart wurde. Manche Gastgeber berichten, nie eine Vertragsbestätigung nach dem Werbeanruf erhalten zu haben. Selbst wer fristgerecht schriftlich kündigt, stößt auf Widerstand.
AVAS bestreitet, Kündigungen rechtzeitig erhalten zu haben
In vielen Fällen geht die Vertragsbestätigung erst verspätet ein, oft erst nach Ablauf der Kündigungsfrist oder ohne, dass ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde. Teilweise wird den Betroffenen am Telefon versprochen, dass der Probezeitraum automatisch endet. Dadurch verpassen zahlreiche Betroffene die Frist, um zu kündigen. Selbst wenn Vermieter rechtzeitig den Vertrag aufkündigen, bestreitet die Marketingagentur, die Kündigung erhalten zu haben oder lehnt diese schlichtweg ab. Beschwerden vonseiten der Betroffenen und der Hinweis auf rechtliche Schritte bei weiteren Anrufen zu Werbezwecken bleiben unbeantwortet.
Mit Ändern der Login-Daten gilt der Vertrag als bestätigt: So beschreibt ein Vermieter, dass er aus Sicherheitsgründen gleich bei der ersten Anmeldung im Dashboard die Logindaten aktualisieren sollte. Daran geknüpft ist die Zustimmung eines Premiumeintrags für einen hohen dreistelligen Betrag für die darauffolgenden zwei Jahre. Ein Widerruf des Vertrags wurde ignoriert, da der Vermieter, laut Aussagen der Agentur, als Unternehmer fungiere, für den das Widerrufsrecht nicht gelte. Weitere Fallbeispiele finden Sie auf: https://www.gesundland.tourismusnetzwerk.info/2019/06/21/vorsicht-beim-portal-zimmersuche24/
Was tun bei einem Werbeanruf?
Seien Sie wachsam und blocken Sie sämtliche Kontaktversuche ab. Anrufe zu Werbezwecken sind unzulässig und ohne Ihre ausdrückliche vorherige Einwilligung laut § 7 UWG als belästigende Werbung einzustufen. Verträge können grundsätzlich fernmündlich abgeschlossen werden, die Beweispflicht liegt allerdings beim Dienstleister, in diesem Fall bei der AVAS Marketing + Consulting GmbH / ConnectHouse UG. Lassen Sie sich also nicht zu einer vorschnellen Zusage am Telefon hinreißen.
Falls Sie der Zusendung von Infomaterialien zugestimmt haben, dann überprüfen Sie diese gründlich. Kontrollieren Sie auch Ihren Spamordner auf etwaige Unterlagen. Kündigen Sie die Testphase schriftlich und nachweisbar, idealerweise per Einwurf-Einschreiben. Bereits mehrfach wurde das Unternehmen AVAS Marketing und Consulting GmbH zur Unterlassung werblicher Telefonanrufe verurteilt, zuletzt 2022 vom Landgericht Flensburg: Urteil und zur Begründung vom 08.04.2022. Dennoch durchforstet der Anbieter weiter Adressen auf beliebten Ferienhausportalen und verspricht Ihnen nach erfolgreicher Kontaktaufnahme viel Urlauberreichweite für wenig Geld.
Wer nicht rechtzeitig kündigt, muss tief in die Tasche greifen
Betroffene, die nicht rechtzeitig kündigen, erhalten nach Ablauf der Testphase eine Rechnung für den Premiumeintrag auf einem der Unterkunftsportale. Die Avas Marketing + Consulting GmbH und die ConnectHouse UG betreiben unter anderem die Verzeichnisse: Zimmersuche24.de, Rooms24.de, Urlaubfinder24.de, FewoSpezis.de
Laut öffentlich zugänglichen Bewertungen haben die beworbenen Portale, trotz kostspieliger Einträge, kaum Sichtbarkeit und Reichweite. Unsere Empfehlung, wenn Sie bereits eine Rechnung erhalten haben, obwohl Sie zu keinem Zeitpunkt einem Vertrag zugestimmt haben:
Überweisen Sie den Betrag nicht, selbst dann nicht, wenn die Agentur mit Mahnungen, Inkasso und juristischen Schritten droht. Bestreiten Sie die Forderung ausdrücklich in einem Einwurf-Einschreiben und fordern Sie den Betreiber auf, weitere Mahnungen zu unterlassen und die Forderung direkt einzuklagen. Nach unserer Erfahrung werden die AVAS Marketing + Consulting GmbH und ConnectHouse UG diese Klage niemals erheben, weil sie selbst weiß, wie aussichtslos diese Klage wäre.
Dokumentieren Sie jegliche Kommunikation, E-Mails und Unterlagen, und suchen Sie sich rechtlichen Beistand bei einem Anwalt oder über die Verbraucherzentrale oder führen Sie den Streit im unwahrscheinlichen Fall einer Klage selbst vor Gericht (bis 5000,- Euro Streitwert existiert keine Anwaltszwang).
Nicht nur Ferienhausvermieter betroffen
Inzwischen hat die Marketingagentur aus Magdeburg ihren Aktionsradius ausgedehnt und konzentriert sich auch auf andere Zielgruppen, etwa Handwerksbetriebe oder selbstständige Dienstleister. Sollten Sie in einer dieser Branchen tätig sein, seien Sie auch hier besonders wachsam gegenüber unerlaubten Werbeanrufen.
Ein kurzer Handlungsleitfaden zu unerlaubten Werbeanrufen
Bei einem Werbeanruf:
- Keine Zusage am Telefon geben
- Gespräch höflich, aber bestimmt beenden
- Telefonnummer blockieren und als Spamanruf kennzeichnen
- Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung sind unzulässig (§ 7 UWG)
Wenn Sie Unterlagen oder E-Mail erhalten
- Alle Dokumente sorgfältig prüfen, auch im Spamordner
- Falls von einem Probeinserat die Rede ist: Kündigen Sie sofort schriftlich
- Loggen Sie sich nicht auf einem der Portale ein
- Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder mit
Versandnachweis per E-Mail
Wenn Sie bereits eine Rechnung erhalten haben
- Zahlen Sie nicht, wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben
- Lassen Sie sich nicht durch Mahnungen, Inkasso oder Klagedrohungen
einschüchtern - Bestreiten Sie nachweisbar die Forderung
- Dokumentieren Sie alle E-Mails, Briefe und Gesprächsnotizen
- Suchen Sie sich rechtlichen Beistand
Wenn Sie erneut angerufen werden
- Weisen Sie auf Ihr Werbewiderspruchsrecht hin
- Dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit, Nummer und Gesprächsinhalt
- Melden Sie den Vorfall der Bundesnetzagentur unter
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne an info@deutscher-ferienhausverband.de.