Stand 23.10.
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat heute das Beherbergungverbot für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten in Schleswig-Holstein gekippt.

Damit gibt es nur noch in zwei Bundesländern Beherbergungsverbote für innerdeutsche Reisende: Hamburg und Sachsen-Anhalt.

Stand 20.10.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist das Einreiseverbot durch das zuständige Oberverwaltungsgericht gekippt worden. Damit sind auch die eigentlich ab Mi geltenden Lockerungen der ursprünglichen Regelung obsolet.

In folgenden Bundesländern gelten derzeit keine Beherbergungsverbote für inländische Gäste aus Risikogebieten:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen

In folgenden Ländern besteht derzeit noch ein Beherbergungs- oder Einreiseverbot für inländische Gäste aus Risikogebieten:
Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Gäste mit einem negativen, aktuellen Corona-Test sind nicht vom Beherbergungsverbot betroffen.

In allen verbliebenen Bundesländern mit Beherbergungsverboten laufen Klagen, um das umstrittene Verbot auch dort zu kippen

Stand 19.10. (17:00 Uhr)
Bayern verzichtet nun auch auf das Beherbergungsverbot für Reisende aus inländischen Risikogebieten.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde das Einreiseverbot gelockert: Ab Mi, dem 21.10 reicht dann ein negativer, aktueller Coronatest, damit Urlauber aus Risikogebieten in MV übernachten dürfen. Die Quarantänepflicht entfällt. Es muss auch kein zweiter Test gemacht werden.
In Schleswig-Holstein hat das Verwaltungsgericht das Beherbergungsverbot bestätigt
In Brandenburg hat das Verwaltungsgericht in einer Eilentscheidung das Beherbergungsverbot gestoppt
In Hessen hat ebenfalls heute eine Abschaffung des Beherbergungsverbots beschlossen
In Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hamburg sind Klagen gegen das Beherbergungsverbot anhängig. In Mecklenburg-Vorpommern lag bereits eine Klage gegen das ursprüngliche Einreiseverbot und die Quarantäneregelung vor. Das Gericht hatte am Freitag die Entscheidung vertagt. Es ist noch offen, ob auch gegen das Verbot in seiner neuen Fassung geklagt wird, denn für viele Urlauber aus Risikogebieten kommt auch die entschärfte Fassung einem Reiseverbot gleich, da viele Urlauber nicht in der Lage sind, sich „freizutesten“.

In folgenden Bundesländern gelten derzeit keine Beherbergungsverbote für inländische Gäste aus Risikogebieten:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen

In folgenden Ländern besteht derzeit noch ein Beherbergungs- oder Einreiseverbot für inländische Gäste aus Risikogebieten:
Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Gäste mit einem negativen, aktuellen Corona-Test sind nicht vom Beherbergungsverbot betroffen.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein Einreiseverbot für Gäste aus Risikogebieten.
Ab Mi, den 21.10. entfällt die Quarantänepflicht, Gäste mit einem negativen aktuellen Corona-Test sind dann nicht mehr vom Einreiseverbot betroffen.

Stand: 15.10.2020

Gerichte in Baden-Württemberg und Niedersachsen haben heute in Eilentscheidungen die Beherbergungsverbote für inländische Gäste aus Risikogebieten aufgehoben. Sachsen setzt das Beherbergungsverbot ebenfalls außer Kraft. Auch das Saarland verzichtet auf das umstrittene Verbot

Der Deutsche Ferienhausverband sieht sich damit in seiner Auffassung bestätigt, dass diese Beherbergungsverbote weder geeignet, noch erforderlich oder verhältnismäßig sind.

In folgenden Bundesländern gelten derzeit keine Beherbergungsverbote für inländische Gäste aus Risikogebieten:
Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen

In folgenden Ländern besteht noch ein Beherbergungsverbot für inländische Gäste aus Risikogebieten:
Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Gäste mit einem negativen, aktuellen Corona-Test sind nicht vom Beherbergungsverbot betroffen.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein Einreiseverbot für Gäste aus Risikogebieten:
Gäste mit einem negativen, aktuellen Corona-Test sind nicht vom Einreiseverbot betroffen, müssen sich aber für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann durch einen zweiten negativen Test frühestens am 5. Tag verkürzt werden. Für Gäste die aus Risikogebieten im Ausland einreisen, gelten abweichende Bestimmungen.
Weitere tagesaktuelle Infos finden sich hier https://tourismus-wegweiser.de/.