Am 07. November hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Short Term Rental Initiative vorgelegt. Sie beinhaltet eine EU-weite Registrierung für Ferienwohnungen und setzt den Rahmen für Auskunftspflichten für Plattformen. Mit der STRI hat die EU-Kommission einen entscheidenden Schritt zur Harmonisierung der Regulierung und einer größeren Transparenz für den Online-Markt vorgelegt. Der Entwurf enthält eine europaweite Registrierung für Ferienwohnungen und Ferienhäuser durch den Gastgeber und eine Auskunftspflicht über Buchungsdaten für Vermittler und Plattformbetreiber (Channel-Manager sind ausgenommen).

Wir begrüßen den Entwurf in seinen Grundzügen, da gerade in Deutschland unterschiedliche Regelungen für Zweckentfremdungsverbote gelten und Auskunftsersuchen oft im Konflikt mit dem Datenschutz stehen. Regulierungen und Verbote müssen unserer Ansicht immer maßvoll und evidenzbasiert getroffen werden.

Trotz des guten Ansatzes gibt es einige Kritikpunkte, die noch klargestellt werden müssen:

  • Der Entwurf lässt noch einen sehr breiten Spielraum für nationale und regionale zusätzliche Erfordernisse und Beschränkungen, die wieder zur Fragmentierung führen können.
  • Registrierungen müssen immer online möglich sein, müssen unbefristet gültig sein und dürfen nicht an Genehmigungen gekoppelt sein. Zudem sollte es einen einheitlichen Prozess geben, der Sonderwege einzelner Städten und Kommunen ausschließt.
  • Ferienwohnungen und -häuser in speziell ausgewiesenen Sondergebieten, die der Erholung dienen (§10 BauNVO), sollten ausgenommen werden.
  • Wer ist genau meldepflichtig? Der Eigentümer oder der Verwalter bzw. die Agentur? Kettengeschäfte müssen hierbei berücksichtigt werden, damit Mehrfachmeldungen ausgeschlossen werden können.
  • Wer übernimmt die Kosten für die Einrichtung von Registrierungssystemen und Online-Schnittstellen?
  • Die Anbieter müssen bei der Entwicklung der Schnittstellen eingebunden werden.
  • Stichprobenartig sollen die Plattformen die Angabe der Registrierungen überprüfen. Wie häufig das erfolgen soll, ist unklar.
  • Zudem ist es wichtig, dass die Daten zur Buchung erst nach Abreise übermittelt werden, damit Stornierungen nicht zu Abweichungen führen.

Es gibt noch eine Reihe weiterer unklarer Punkte.

Bis zum 12. Januar 2023 haben Portale und Vermittler die Möglichkeit online Feedback zum Entwurf zu geben. Für unsere Mitglieder haben wir eine ausführliche Handreichung erarbeitet mit den wichtigsten offenen Punkten.

-> Die komplette Stellungnahme, die wir bereits dem Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellt haben

-> Alle Informationen der EU-Kommission