EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung
EU-Kurzzeitvermietungsverordnung für mehr Transparenz auf dem Ferienhausmarkt
Die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung [1] (kurz: KV-VO) markiert einen bedeutenden Meilenstein für mehr Transparenz auf dem wachsenden Markt der Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Sie ist im Mai 2024 in Kraft getreten und soll ab Mai 2026 durch das...