Beiträge und Gebühren

Bei Fragen zu unserer Gebührenordnung wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle.
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​Beitrags- und Gebührenordnung – Deutscher Ferienhausverband e. V.
(gemäß § 11 der Vereinssatzung) (gültig ab 13. Oktober 2021)
1. Die Beitragsordnung und Gebührenordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein, soweit sie sich nicht bereits unmittelbar aus der Satzung ergeben.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist zum 31.03. eines Jahres fällig. Die Mitgliedsbeiträge verstehen sich für das jeweilige Kalenderjahr. Erfolgt der Vereinseintritt während eines laufenden Kalenderjahres, so erfolgt die Berechnung der Beiträge monatsanteilig.
3. Mitgliedsbeiträge & Siegelgebühren
Ordentliche Mitglieder:
Stufe 1:       500 € Beitrag bis zu einem Umsatz* von   1 Mio. €
Stufe 2:    2.500 € Beitrag bis zu einem Umsatz von   3 Mio. €
Stufe 3:    4.500 € Beitrag bis zu einem Umsatz von   5 Mio. €
Stufe 4:    6.000 € Beitrag bis zu einem Umsatz von 20 Mio. €
Stufe 5:    7.500 € Beitrag bis zu einem Umsatz von 40 Mio. €
Stufe 6:  10.000 € Beitrag bei einem Umsatz von > 40 Mio. € Umsatz

*Für alle Beitragsstufen

Die Siegelgebühren belaufen sich auf 30 % des zu zahlenden Mitgliedsbeitrags und sind im oben genannten Betrag enthalten. Der umsatzsteuerfreie Vereinsbeitrag beträgt somit 70 % der o.g. Summe. Auf den Anteil der Siegelgebühren wird der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz erhoben.
Konzernverbundene Unternehmen:
Für die Beitragsbemessung konzernverbundener Unternehmen wird der Gesamtumsatz aller betroffenen Unternehmen zugrunde gelegt. Zusätzlich zum so ermittelten Basisbeitrag wird für jedes weitere konzernverbundene Unternehmen eine Pauschale in Höhe von 2.500 € als Mitgliedsbeitrag berechnet.
Förderndes Mitglied:
Unternehmen und Start-Ups
Unternehmen < 50 Mitarbeiter und Start-Ups bis 2 Jahre nach Gründung: 1.200 € (ohne Mehrwertsteuer)
Unternehmen und Konzerne mit einer Mitarbeiterzahl > 50: min. 3.000 € (ohne Mehrwertsteuer)
Verbände und touristische Organisationen: ab 1.200 € ohne Mehrwertsteuer
Vermieter/Eigentümer von Ferienimmobilien
Stufe 1:    Ab zehn Objekten oder ab einem Jahresumsatz von 250.000 €: 250 €
Stufe 2:    Ab 15 Objekten oder ab einem Jahresumsatz von 325.000 €: 325 €
Stufe 3:    Ab 20 Objekten oder ab einem Jahresumsatz von 500.000 €: 500 €
Stufe 4:    Ab einem Jahresumsatz über eine Million €: 750 € (ohne Mehrwertsteuer)
Für alle Stufen gilt: 
Zugrunde gelegt wird der weltweite Umsatz aus Vermietung und Verpachtung von Ferienimmobilien aus dem jeweiligen Vorjahr. Soweit innerhalb einer Stufe eine der beiden Bedingungen erfüllt ist, gilt diese Stufe für das jeweilige Mitglied.
Sonstige Gebühren:
Erstprüfung der Qualitätsrichtlinien für das Siegel:
1.000 € zzgl. MwSt. einmalig je Unternehmen zzgl. der oben genannten Beiträge.
Hamburg, den 13.10.2021