Optionen für schärfere Maßnahmen verunsichern die Ferienhausbranche

Berlin, 26.08.2022. Am Mittwoch hat das Kabinett den Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Laut Gesetz dürfen demnach die Bundesländer entsprechende Corona-Maßnahmen für Herbst und Winter einleiten, sollte es die pandemische Lage notwendig machen. Der Deutsche Ferienhausverband kritisiert die Gesetzesregelung. Es drohen nicht nur ein Flickenteppich, der erneut Gäste und Gastgeber verunsichert, sondern unter Umständen auch Beherbergungsverbote.

„Wir halten das novellierte Infektionsschutzgesetz für unverhältnismäßig“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin vom Deutschen Ferienhausverband. „Die Bundesländer entscheiden, ob und wann sie Maßnahmen wie Masken- oder Testpflicht verhängen. Das heißt, dass sich Urlauber möglicherweise in einem Bundesland bei Anreise und alle drei oder sieben Tage testen müssen, derweil die Anreise im Nachbarbundesland mit nur einem Test möglich ist und der europäische Nachbar unter Umständen auf alle Maßnahmen verzichtet. Wenn jedes Bundesland nach eigenem Ermessen handelt, droht ein Flickenteppich an Verordnungen. Es fehlt an einer konkreten bundesweit geltenden Vorgabe, ab welcher Infektionslage welche Maßnahmen initiiert werden sollen.“

Auch Beherbergungs- und Reiseverbote drohen

Das Gesetz schließt auch Beherbergungs- und Reiseverbote nicht aus. „Dieses Szenario hängt wie ein Damoklesschwert über der Beherbergungsbranche und verunsichert Gäste und Gastgeber gleichermaßen.“ Der Deutsche Ferienhausverband hat bereits in der Vergangenheit kritisiert, dass die Schließung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern kein geeignetes Mittel darstellt, um die Pandemie einzudämmen. „Private Ferienunterkünfte als autarke Unterkunftsformen sind anders zu behandeln, da die Gäste unter sich bleiben. Das Risiko einer Ansteckung ist nicht größer als in der eigenen Wohnung. Eine solche Differenzierung sieht das Gesetz aber nicht vor. Es werden abermals alle Branchen über einen Kamm geschoren.“ Zwar ist diese Maßnahme daran gebunden, dass eine pandemische Notlage nationaler Tragweite durch den Bundestag beschlossen wird. Der Gesetzentwurf lässt aber genaue Kriterien vermissen, wann dies der Fall ist. Das schafft Ungewissheit und belastet die betroffenen Unternehmen in einer ohnedies schwierigen Situation steigender Energie- und Betriebskosten zusätzlich.

Tests dürfen nicht zum Lockdown durch die Hintertür führen

Der DFV beklagt außerdem, dass es keine Aussage seitens der Bundesregierung gibt, ob Bürgertests in den kommenden Monaten wieder gratis sein werden. „Ein Testregime kann nur funktionieren, wenn die Tests weiterhin kostenlos und in entsprechender Größenordnung  bereitgestellt werden. Sonst haben wir einen Lockdown durch die Hintertür, was wiederum die Attraktivität der Urlaubsregionen schmälert“, kritisiert Schwefel. „Mehrfachtests für die Beherbergung würden das Urlaubsbudget in einer Phase stark steigender Teuerung zusätzlich belasten. Familien werden keine 20 bis 40 Euro berappen, um ein Restaurant oder eine Freizeiteinrichtung zu besuchen. Testmöglichkeiten sind insbesondere im ländlichen Raum sonntags oft gar nicht vorhanden.“

Ausnahmen für Geimpfte wurden dabei empfindlich beschränkt: Höchstens drei Monate nach Impfung sollen Geimpfte von Masken- und Testpflicht befreit werden können. Die Länder können sogar auf jede Ausnahme verzichten. „Diese Frist ist viel zu eng gesetzt und es ist nicht nachvollziehbar, dass Deutschland hier einen Sonderweg geht“, sagt Schwefel. „Wir hätten uns gewünscht, dass das Infektionsschutzgesetz umfassend erneuert und der Maßnahmenkatalog auf ein sinnvolles Maß reduziert wird, um der ohnedies angeschlagenen Tourismuswirtschaft die Möglichkeit einzuräumen, sich zu erholen und im Hinblick auf die Energiekrise zu wappnen.“ Bereits im Vorfeld hat sich der Deutsche Ferienhausverband in Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis Tourismusvielfalt und gemeinsam mit anderen Tourismusverbänden mit einem Brief an die Minister gewandt, um die Verhältnismäßigkeit der vorgesehenen Maßnahmen zu prüfen.