In der aktuellen Podcast-Folge „Fototapete & Bücher – Abmahnrisiko wie bei Google-Fonts“ von Annik Rauh geht es im Gespräch mit unserem Vorsitzenden Göran Holst um Urheber- und Nutzungsrechte im Rahmen der Ferienhausvermietung.

Es ging im Februar 2023 durch die Medien: Das Landgericht Köln hat eine Vermieterin aufgrund der Abbildung einer Fototapete im Online-Inserat zu Schadenersatz verurteilt. Vermieter können per se immer davon ausgehen, dass sie die Online-Nutzungsrechte an einer Fototapete nicht haben. Unser Vorstandsvorsitzender Göran Holst gibt eine juristische und persönliche Einschätzung zur Verwendung von Fototapeten im Ferienhaus. Zudem hält er noch einige allgemeine Tipps für Vermieter parat.

Danke an unser Fördermitglied Annik Rauh von den Fewo-Angels für die Chance, sich zu dem Thema zu äußern:

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