Beiträge und Gebühren

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​Beitrags- und Gebührenordnung – Deutscher Ferienhausverband e. V.
(gemäß § 11 der Vereinssatzung) (gültig ab 13. Oktober 2021)
Die Beitragsordnung und Gebührenordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein, soweit sie sich nicht bereits unmittelbar aus der Satzung ergeben.

 

1. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist zum 31.03. eines Jahres fällig.
Die Mitgliedsbeiträge verstehen sich für das jeweilige Kalenderjahr. Erfolgt der Vereinseintritt während eines laufenden Kalenderjahres, so erfolgt die Berechnung der Beiträge monatsanteilig.

 

2. Mitgliedsbeiträge & Siegelgebühren

 

2.1. Ordentliche Mitglieder

 

2.1.1. Unternehmen
Stufe 1:       500 €    Beitrag bis zu einem Umsatz* von 1 Mio. €
Stufe 2:    2.500 €    Beitrag bis zu einem Umsatz von 3 Mio. €
Stufe 3:    4.500 €    Beitrag bis zu einem Umsatz von 5 Mio. €
Stufe 4:    6.000 €    Beitrag bis zu einem Umsatz von 20 Mio. €
Stufe 5:    7.500 €    Beitrag bis zu einem Umsatz von 40 Mio. €
Stufe 6:  10.000 €    Beitrag bei einem Umsatz von > 40 Mio. € Umsatz

 

*Für alle Beitragsstufen gilt der weltweite Umsatz auf dem Ferienhausmarkt

 

2.1.2. Konzernverbundene Unternehmen
Für die Beitragsbemessung konzernverbundener Unternehmen wird der Gesamtumsatz aller betroffenen Unternehmen zugrunde gelegt. Zusätzlich zum so ermittelten Basisbeitrag wird für jedes weitere konzernverbundene Unternehmen eine Pauschale in Höhe von 2.500 € als Mitgliedsbeitrag berechnet.

 

2.1.3. Siegelgebühren
Die Siegelgebühren belaufen sich auf 30 % des zu zahlenden Mitgliedsbeitrags und sind im oben genannten Betrag enthalten. Der umsatzsteuerfreie Vereinsbeitrag beträgt somit 70 % der o.g. Summe. Auf den Anteil der Siegelgebühren wird der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz erhoben.
 
2.2. Fördermitglieder

 

2.2.1. Unternehmen
Unternehmen bis 50 Mitarbeiter*: 1.200 € (ohne Mehrwertsteuer) Jahresbeitrag
Unternehmen und Konzerne mit mehr als 50 Mitarbeiter*: 3.000 € (ohne Mehrwertsteuer)

 

*Bei Konzerntöchtern werden Mitarbeitende weltweit in die Berechnung einbezogen.

 
2.2.2. Verbände und touristische Organisationen
Jahresbeitrag ab 1.200 € ohne Mehrwertsteuer

 

2.2.2. Vermieter/Eigentümer von Ferienimmobilien
Stufe 1:    Ab zehn Objekten und bis zu einem Jahresumsatz von 250.000 €: 250 €
Stufe 2:    Ab 15 Objekten und bis zu einem einem Jahresumsatz von 325.000 €: 325 €
Stufe 3:    Ab 20 Objekten und bis zu einem Jahresumsatz von 500.000 €: 500 €
Stufe 4:    Ab einem Jahresumsatz über eine Million €: 750 € (ohne Mehrwertsteuer)

 

Für alle Stufen gilt
Zugrunde gelegt wird der weltweite Umsatz aus Vermietung und Verpachtung von Ferienimmobilien aus dem jeweiligen Vorjahr. Soweit innerhalb einer Stufe eine der beiden Bedingungen erfüllt ist, gilt diese für das jeweilige Mitglied.

 

3. Sonstige Gebühren

 

3.1. Erstprüfung der Qualitätsrichtlinien für das Siegel:
1.000 € zzgl. MwSt. einmalig je Unternehmen zzgl. der oben genannten Beiträge.
Hamburg, den 13.10.2021