Beiträge und Gebühren

Bei Fragen zu unserer Gebührenordnung wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle.
> Beitrags- und Gebührenordnung als PDF
​Beitrags- und Gebührenordnung – Deutscher Ferienhausverband e. V.
(gemäß § 11 der Vereinssatzung) (gültig ab 24. September 2026)
Die Beitragsordnung und Gebührenordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein, soweit sie sich nicht bereits unmittelbar aus der Satzung ergeben.

 

1. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist zum 31.03. eines Jahres fällig.
Die Mitgliedsbeiträge verstehen sich für das jeweilige Kalenderjahr. Erfolgt der Vereinseintritt während eines laufenden Kalenderjahres, so erfolgt die Berechnung der Beiträge monatsanteilig.

 

2. Mitgliedsbeiträge & Siegelgebühren

 

2.1. Ordentliche Mitglieder

 

2.1.1. Unternehmen
Stufe 1:       
500 € Beitrag
bis zu einem Umsatz* von 1 Mio. €
Stufe 2:
2.500 € Beitrag
bis zu einem Umsatz von 3 Mio. €
Stufe 3: 
4.500 € Beitrag
bis zu einem Umsatz von 5 Mio. €
Stufe 4:   
6.000 € Beitrag
bis zu einem Umsatz von 20 Mio. €
Stufe 5:   
7.500 € Beitrag
bis zu einem Umsatz von 40 Mio. €
Stufe 6: 
10.000 € Beitrag
bei einem Umsatz pro Jahr von > 40 Mio. € Umsatz
*Für alle Beitragsstufen gilt der weltweite Umsatz auf dem Ferienhausmarkt
 

 

2.1.2. Konzernverbundene Unternehmen
Für die Beitragsbemessung konzernverbundener Unternehmen wird der Gesamtumsatz aller betroffenen Unternehmen zugrunde gelegt. Zusätzlich zum so ermittelten Basisbeitrag wird für jedes weitere konzernverbundene Unternehmen eine Pauschale in Höhe von 2.500 € als Mitgliedsbeitrag berechnet.

 

2.1.3. Siegelgebühren
Die Siegelgebühren belaufen sich auf 30 % des zu zahlenden Mitgliedsbeitrags und sind im oben genannten Betrag enthalten. Der umsatzsteuerfreie Vereinsbeitrag beträgt somit 70 % der o. g. Summe. Auf den Anteil der Siegelgebühren wird der aktuell gültige Mehrwertsteuersatz erhoben.
 

 

2.2. Fördermitglieder

 

2.2.1. Unternehmen
Stufe 1:
800 € (ohne MwSt.) Beitrag
bis 5 Mitarbeitende und bis 500.000 € Umsatz*
Stufe 2:
1.200 € (ohne MwSt.) Beitrag
bis 10 Mitarbeitende und bis 1 Mio. € Umsatz
Stufe 3:
1.800 € (ohne MwSt.) Beitrag
bis 25 Mitarbeitende und bis 2 Mio. € Umsatz
Stufe 4:
2.500 € (ohne MwSt.) Beitrag
bis 50 Mitarbeitende und bis 5 Mio. € Umsatz
Stufe 5:
3.000 € (ohne MwSt.) Beitrag
entweder mehr als 50 Mitarbeitende oder mehr als 5 Mio. €
*Zugrunde gelegt wird der weltweite Umsatz aus dem jeweiligen Vorjahr. Bei Konzerntöchtern werden Mitarbeitende weltweit in die Berechnung einbezogen. Soweit innerhalb einer Stufe eine der beiden Bedingungen erfüllt ist, gilt diese für das jeweilige Mitglied.
 

 

2.2.2. Verbände und touristische Organisationen
Jahresbeitrag ab 1.200 € (ohne MwSt.)

 

2.2.3. Vermieter/Eigentümer von Ferienimmobilien
Stufe 1:   
250 € (ohne MwSt.) Beitrag
Ab 10 Objekten und bis zu einem Jahresumsatz von 250.000 €
Stufe 2:
325 € (ohne MwSt.) Beitrag
Ab 15 Objekten und bis zu einem Jahresumsatz von 325.000 €
Stufe 3:       
500 € (ohne MwSt.) Beitrag
Ab 20 Objekten und bis zu einem Jahresumsatz von 500.000 €
Stufe 4:   
750 € (ohne MwSt.) Beitrag
Ab einem Jahresumsatz von über 1 Mio. €
Für alle Stufen gilt
Zugrunde gelegt wird der weltweite Umsatz aus Vermietung und Verpachtung von Ferienimmobilien aus dem jeweiligen Vorjahr. Soweit innerhalb einer Stufe eine der beiden Bedingungen erfüllt ist, gilt diese für das jeweilige Mitglied.

 

3. Sonstige Gebühren

 

3.1. Erstprüfung der Qualitätsrichtlinien für das Siegel:
1.000 € zzgl. MwSt. einmalig je Unternehmen, fällig bei Beantragung des Siegels, zzgl. der oben genannten Beiträge.
Berlin, den 24.09.2026