Affordable Housing Act: Deutscher Ferienhausverband mahnt Augenmaß bei möglichen Einschränkungen von Ferienwohnungen an

Verband warnt vor pauschalen Eingriffen, plädiert für belastbare Daten und eine stärkere Berücksichtigung wirtschaftlicher Folgen

 

Berlin, 09. September 2026. Mit dem Affordable Housing Act will die Europäische Kommission einen gemeinsamen Rahmen zum Schutz von bezahlbarem Wohnraum schaffen und für mehr Rechtssicherheit bei wohnungspolitischen Maßnahmen sorgen. Der Deutsche Ferienhausverband (DFV) begrüßt im Grundsatz die Zielsetzung, warnt aber gleichzeitig vor pauschalen Einschränkungen von Ferienwohnungen und Ferienhäusern: Bevor reguliert wird, müsse anhand belastbarer Daten nachgewiesen werden, ob und in welchem Umfang Kurzzeitvermietungen zum Wohnraummangel in einem Gebiet beitragen.

 

„Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Aber wir lösen die Wohnungskrise nicht, indem wir Ferienwohnungen pauschal dafür verantwortlich machen“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands. „Wir müssen zuerst wissen, wo Wohnraum fehlt, welchen Anteil Ferienwohnungen daran haben und welche wirtschaftlichen Folgen Regulierungen nach sich ziehen. Erst dann kann über geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen gesprochen werden.“

 

Wohnungsnot ist vor allem ein Wohnungsbauproblem

 

Der EU-Entwurf sieht Kriterien vor, anhand derer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert werden können. Der Deutsche Ferienhausverband warnt davor, Einschränkungen von Kurzzeitvermietungen als Ersatz für eine wirksame Wohnungspolitik zu nutzen. Wer die Wohnungskrise nachhaltig lösen will, muss vielmehr an den strukturellen Ursachen ansetzen, allen voran beim fehlenden Wohnungsbau. „Wenn Wohnraum fehlt, müssen in erster Linie Investitionen erleichtert und neuer Wohnraum geschaffen werden. Eine Ferienwohnung wird zudem nicht automatisch zur Mietwohnung, nur weil ihre touristische Vermietung verboten wird“, erklärt Schwefel.

 

Die EU selbst hatte in ihrem Wohnungsmarktbericht festgestellt, dass die Haupttreiber der Wohnungskrise fehlender Neubau, langwierige Planungsverfahren und explodierende Baukosten seien. Die Kurzzeitvermietung spiele demnach nur eine untergeordnete Rolle. „Wenn man sich nur auf die Kurzzeitvermietung fokussiert, statt die wahren Treiber der Krise ins Visier zu nehmen, wird am Ende viel Frust aufkommen, weil das gesetzte Ziel – mehr bezahlbarer Wohnraum – nicht erreicht wird, dafür aber touristische Strukturen beschädigt werden.“

 

Der Anteil der Ferienwohnungen am Gesamtbestand liegt in Europa bei lediglich 1,2 % (Quelle: Studie des Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission: Place-based determinants of housing prices in Europe). In Tourismusorten ist der Anteil höher, dort ist die Kurzzeitvermietung aber ein unverzichtbarer Bestandteil des touristischen Angebots, das Einkommen und Arbeitsplätze vor Ort generiert und sichert. Erfahrungen aus anderen europäischen Regionen zeigen zudem, dass nur ein kleiner Teil der Ferienwohnungen in den dauerhaften Mietmarkt zurückkehrt. „Einschränkungen von Kurzzeitvermietungen können eine langfristige Strategie für mehr Wohnraum nicht ersetzen“, so Schwefel. „Ganz im Gegenteil: Regulierungen können gravierende wirtschaftliche Folgen für touristische Regionen haben.“

 

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen mitdenken

In Deutschland findet fast jede zweite touristische Übernachtung in einer Ferienunterkunft statt. Der Ferienhausmarkt generiert jährlich rund 29 Milliarden Euro Umsatz, von dem insbesondere Gastronomie, Einzelhandel und touristische Anbieter vor Ort profitieren (Studie: Der Ferienhausmarkt in Deutschland). „Wer Kurzzeitvermietungen einschränkt, muss deshalb auch die Folgen für Menschen, Betriebe und die touristische Wertschöpfung in den Regionen berücksichtigen“, sagt Schwefel. „Ferienwohnungen schaffen Arbeitsplätze und Wohlstand. Sie tragen damit auch zum Erhalt von Geschäften, Restaurants und Erholungs- und Freizeitangeboten bei, die für gute Lebensqualität sorgen.“

Neue EU-Daten aus der EU-KV-VO nutzen

Mit der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung wurde gerade erst die Grundlage geschaffen, um europaweit belastbare Daten über Kurzzeitvermietungen zu erheben. Die Verordnung gilt seit dem 20. Mai 2026. In Deutschland regelt das KVDG (Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz) den Datenaustausch mit der Bundesnetzagentur. Der Deutsche Ferienhausverband hat sich seit Jahren für eine bessere Datenlage eingesetzt. Aus Sicht des Verbands müssen diese Daten deshalb zunächst erhoben und ausgewertet werden, bevor neue weitreichende Einschränkungen von Kurzzeitvermietungen beschlossen werden.

 

„Wir haben lange darauf hingearbeitet, dass politische Entscheidungen nicht auf Schätzungen und Annahmen, sondern auf belastbaren Daten beruhen“, sagt Schwefel. „Diese Datengrundlage wird gerade erst geschaffen. Es wäre der falsche Weg, weitreichende Einschränkungen zu beschließen, ohne die neuen Daten abzuwarten. Erst dann lässt sich beurteilen, ob weitere Einschränkungen notwendig und verhältnismäßig sind.“
Bildnachweis: Michelle Schwefel, ©Deutscher Ferienhausverband

 

Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.
Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin ist mit knapp 90 Mitgliedern Deutschlands größter Branchenverband im Segment der Kurzzeitvermietung. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Der Deutsche Ferienhausverband engagiert sich im Aktionsbündnis Tourismusvielfalt, im Deutschen Tourismusverband sowie im europäischen Dachverband European Holiday Home Association. Info: www.deutscher-ferienhausverband.de

 

 

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