Vorstand erweitert und für zwei Jahre gewählt, Vermietungsverbote von Ferienwohnungen und Baunutzungsverordnung bestimmen die Agenda

Tobias Wann, Vorsitzender  Leisure Group, Hamburg

Tobias Wann, Vorsitzender
Leisure Group, Hamburg

Frankfurt/Berlin, 02.11.2016. Im September hat die offizielle Mitgliederversammlung des Deutschen Ferienhausverbands in Frankfurt stattgefunden. Im Folgenden hat der DFV die wichtigsten Beschlüsse und Themen der Tagung zusammengefasst.

Amtszeit für den Vorstand auf zwei Jahre verlängert: Der Deutsche Ferienhausverband hat die Amtszeit des Vorstands von einem auf zwei Jahre verlängert. Damit signalisiert der Verband Kontinuität nach außen und stärkt seine Entschluss- und Handlungsfähigkeit bei langfristigen Entscheidungen.

Tobias Wann bleibt Vorsitzender: Tobias Wann bleibt für zwei weitere Jahre im Amt als Vorsitzender. Der CEO der @Leisure Group, die u. a. die Portale Casamundo und Belvilla betreibt, wurde einstimmig wiedergewählt. Den Vorstand bilden neben dem Vorsitzenden die beiden Stellvertreter Göran Holst, Travanto Travel sowie Carsten Gersdorf, BestFewo und Schatzmeister Sebastian Mastalka, Traum-Ferienwohnungen.

Vorstand um einen Sitz erweitert: Der Vorstand wurde um ein Mitglied erweitert. Neu im Vorstandsteam ist Aye Helsig, Regional Director Central Europe HomeAway, in Vertretung für Expedia-Tochter FeWo-direkt. Das Portal für die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen hat in den letzten Jahren durch die Durchführung repräsentativer Studien einen erheblichen Anteil an der politischen Verbandsarbeit geleistet.

Weitere Informationen über den Vorstand unter
www.deutscher-ferienhausverband.de/vorstand.

Themen, die die Branche bewegen: Neben den offiziellen Beschlüssen wurden einige Themen erörtert, die für die politische Arbeit des Verbands in den nächsten zwölf Monaten maßgeblich sein werden. Zu den Kernthemen gehören die Überregulationen und Vermietungsverbote von Ferienwohnungen in Städten. In Berlin ist seit dem 01. Mai 2016 ein verschärftes Zweckentfremdungsverbot in Kraft. Bereits das Bewerben von nicht genehmigten Ferienwohnungen kann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden. Neben Berlin planen und praktizieren auch andere Städte in Deutschland Wohnraumzweckentfremdungsverbote. Dabei gibt es Verordnungen, die auf einem fairen Umgang mit Vermietern basieren. Ziel der Verbandsarbeit wird es auch im kommenden Jahr sein, auf die Situation der Ferienwohnungsvermieter in Städten aufmerksam zu machen, die wirtschaftliche Bedeutung für Städte und Tourismus zu unterstreichen und Kompromisslösungen aufzuzeigen.

Positive Signale beim Thema Ferienwohnungen in Wohngebieten: Da Ferienwohnungen in der BauNVO nicht explizit genannt sind, kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Rechtsunsicherheiten. Nach mehreren Klagen wurde die Vermietung von Ferienwohnungen in einigen Kommunen an der deutschen Küste verboten. Bis Ende des Jahres könnte die Baunutzungsverordnung nun dahingehend angepasst werden, dass Ferienwohnungen zukünftig sowohl in reinen als auch in allgemeinen Wohngebieten zugelassen werden. Um für die Buchungssaison 2017 Sicherheit zu haben, ist es dem Verband ein Hauptanliegen, dass das Gesetz bis Ende des Jahres verabschiedet wird.

⇒ Fotos in Printqualität: Tobias Wann, Aye Helsig
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Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.
Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist mit 17 Mitgliedern Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbandes ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de

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