Deutscher Ferienhausverband e. V. sieht unkalkulierbare Folgen für den Ferienwohnungs-Tourismus in Niedersachsen

Hannover/Berlin, 04.03.2019. Am heutigen Montag, dem 04.03.2019 wird im Niedersächsischen Landtag in Hannover der Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum diskutiert. Im Fokus dieses Gesetzesentwurfs stehen unter anderem Ferienwohnungen, die an Urlaubsgäste vermietet werden. Das Gesetz ermächtigt Kommunen bei Bedarf die Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen einzuschränken. Die Vermietung könnte damit auf zwölf Wochen pro Jahr begrenzt werden. In Fremdenverkehrsgebieten sogar auf nur acht Wochen. Der Verband bewertet das Gesetz als unverhältnismäßig und macht auf die Folgen aufmerksam.

„Man kann ein Gesetz, wie es in Berlin und anderen Großstädten seinen Ursprung hatte, nicht auf ein Bundesland wie Niedersachsen übertragen, das viele touristisch relevante Gebiete abdeckt“, sagt Michelle Schwefel, Geschäftsstellenleiterin des DFV. Der Entwurf räumt Kommunen die Möglichkeit ein, die Vermietung von Ferienwohnungen auf die Dauer von zwölf Wochen pro Jahr zu beschränken. In Regionen mit Fremdenverkehrsfunktion soll die Vermietung auf acht Wochen pro Jahr eingegrenzt werden können. Ein Bestandsschutz ist bislang nicht vorgesehen.

„Eine solche Beschränkung wurde ursprünglich auf die Bedürfnisse von Homesharern in Städten zugeschnitten, die ihre Wohnung bei eigener Abwesenheit untervermieten können. Das airbnb-Gesetz widerspricht der gelebten Wirklichkeit in Urlaubsgebieten, deren Zweck und Charakter ausdrücklich durch die Beherbergung von Urlaubsgästen geprägt ist“, sagt Schwefel. Niedersachsen ist ein Urlaubsland. Jede dritte Übernachtung findet in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus statt. Insbesondere Küstenorte, in denen die Vermietung von Ferienwohnungen seit Generationen gängige Praxis ist, leben von Tourismuseinnahmen – ebenso wie die Vermieter der Ferienimmobilien. „Ein solches Gesetz stellt einen massiven Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte auf Eigentum und auf freie Berufsausübung dar, die es zu schützen gilt“, erklärt Schwefel. Der DFV gibt zu bedenken, dass die Vermietung einer Ferienwohnung für viele Menschen ein wichtiger Neben- oder Haupterwerb ist oder zur Altersvorsorge beiträgt. Eine Obergrenze von wenigen Wochen im Jahr, würde nach sich ziehen, dass viele private Anbieter ihre Vermietung aufgeben müssten.

„Uns ist es ein wichtiges Anliegen auf die Unverhältnismäßigkeit hinzuweisen, mit denen gegen Ferienwohnungen vorgegangen wird“, sagt Schwefel. „Wenn es zu wenige Wohnung gibt, liegt das vor allem am unzureichenden Wohnungsbau. Warum sind Ferienwohnungen, die seit Jahrzehnten bestehen und ein fester Bestandteil des Tourismus in Niedersachsen sind, auf einmal ein Problem? Wenn es die steigende Anzahl an Ferienwohnungen ist, dann sollte man auch dort punktgenau regulieren und allen aktuellen Vermietern einen Bestandsschutz gewähren.“ Ob ein Wohnungsmangel in einem bestimmten Gebiet besteht und die Urlaubsvermietung dazu beiträgt, sollte zudem faktenbasiert ermittelt werden.

Der Verband fordert, die gewachsenen Strukturen in Tourismusorten zu wahren. Eine Regulierung darf nicht dazu führen, dass Urlaubsgäste, Anbieter und Vermittler von Ferienwohnungen und -häusern nachhaltig verunsichert und das Ansehen von Tourismusorten und -regionen beschädigt werden. 10,7 Millionen Übernachtungen finden pro Jahr in privaten Ferienwohnungen statt, 6.3 Millionen in gewerblichen Ferienwohnungen. In der Summe generiert allein der private Ferienhausmarkt in Niedersachsen rund 859,5 Mio. Euro Bruttoumsatz (Quelle: Der Ferienhausmarkt in Deutschland, Deutscher Ferienhausverband, FeWo-direkt). „Eine Zweckentfremdungssatzung, die die Vermietung auf wenige Wochen im Jahr beschränkt, hätte verheerende Folgen für Vermietung und den Tourismus und Kommunen gingen wertvolle Einnahmen verloren“, resümiert Schwefel.

Die komplette Stellungnahme gibt es hier.

> Pressefoto Michelle Schwefel

Über den Deutschen Ferienhausverband e. V.
Der Deutsche Ferienhausverband mit Sitz in Berlin wurde im Dezember 2013 gegründet und ist Deutschlands größter Branchenverband im Ferienhaussegment. Ziel des Verbands ist es, die Interessen der Ferienimmobilienbranche gegenüber Wirtschaft und Politik zu vertreten und Urlaubern durch die Entwicklung einheitlicher Qualitätsstandards Hilfestellung bei der Online-Buchung von Feriendomizilen an die Hand zu geben. Mehr als fünf Millionen Feriendomizile weltweit werden über die Mitgliedsunternehmen offeriert. Weitere Informationen unter www.deutscher-ferienhausverband.de